Der Bundesrat hat am 17.03.2008 die Revision der Energieverordnung verabschiedet. Sie legt die Vergütungen für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien fest.
Der Anspruch auf Netzzugang und die kostendeckende Vergütung treten am 01.01.2009 in Kraft.
Anspruch darauf haben alle Anlagen, die seit 1.1.2006 in Betrieb genommen wurden und den Vorgaben der Verordnung entsprechen, dies jedoch nur, soweit Mittel verfügbar sind.
Es gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten der Vergütung für Solarstromanlagen:
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Anlagenart (freistehend, angebaut und integriert), sinkt ab 2010 jährlich um 8 % und wird für 25 Jahre gewährt. Beispiel: eine 10 kW Anlage (ab 2006 bis 2009) erhält 75 Rp./kWh für 25 Jahre (nicht rückwirkend). Wird die gleiche Anlage am 01.01.2010 in Betrieb genommen erhält sie nur noch 69 Rp./kWh für 25 Jahre usw.
Da die PV Material Preise Massiv gesunken sind in den letzten Jahren, ist die Sinkung der Vergütung angepasst worden (minus 18% den 1. Januar 2010 und nochmals minus 18% den 1. Januar 2011, anstatt die jährliche 8% Senkung).
Die Voranmeldung von Anlagen ist seit 01.05.2008 möglich. Auf www.swissgrid.ch kann man ein Online-Formular ausfüllen. Hotline Swissgrid: 0848 014 014.
Die SSES
* Leider kann man nicht die installierte Leistung miteinander vergleichen, sondern nur die Stromproduktion: 1 MW Mühleberg produziert ca. 7,6 GigaWatt/h und 1 MW einer Solarstromanlage produziert ca. 1 – 1,2 GigaWatt/h.
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