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    Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

    Revidierte Energieverordnung (EnV)

    Der Bundesrat hat am 17.03.2008 die Revision der Energieverordnung verabschiedet. Sie legt die Vergütungen für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien fest.

     

    Der Anspruch auf Netzzugang und die kostendeckende Vergütung treten am 01.01.2009 in Kraft.

     

    Anspruch darauf haben alle Anlagen, die seit 1.1.2006 in Betrieb genommen wurden und den Vorgaben der Verordnung entsprechen, dies jedoch nur, soweit Mittel verfügbar sind.

     

    Es gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten der Vergütung für Solarstromanlagen:

    • Energiegesetz Art. 28a Abs. 1: Anlagen die bis 31.12.2005 fertiggestellt wurden, erhalten weiterhin 15 Rp./kWh
    • kostendeckenden Einspeisevergütung KEV (Art. 7a EnG)
    • freier Ökostrommarkt (Art. 7b EnG)

     

    Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

    Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Anlagenart (freistehend, angebaut und integriert), sinkt ab 2010 jährlich um 8 % und wird für 25 Jahre gewährt. Beispiel: eine 10 kW Anlage (ab 2006 bis 2009) erhält 75 Rp./kWh für 25 Jahre (nicht rückwirkend). Wird die gleiche Anlage am 01.01.2010 in Betrieb genommen erhält sie nur noch 69 Rp./kWh für 25 Jahre usw.

     

    Die Voranmeldung von Anlagen ist seit 01.05.2008 möglich. Auf  www.swissgrid.ch kann man ein Online-Formular ausfüllen. Hotline Swissgrid: 0848 014 014.

     

    Position der SSES

    Die SSES

    • begrüsst die Einführung der Einspeisevergütung für sauberen Strom, wie sie heute in 17 weiteren Ländern mit Erfolg funktioniert. 
    • bedauert, dass die schweizerische Einspeisevergütung mit „angezogener Handbremse“ startet. Bei einem Kostendeckel von 0,6 Rp./kWh (Mehrkosten für gesamten Stromverbrauch) werden jährlich ca. 320 Mio CHF für die Förderung von Ökostrom bereitgestellt. Solange die Gestehungskosten aus Solarstromanlagen über 50 Rp./kWh liegen, sind davon nur 5 % (ca. 16 Mio CHF) für die Photovoltaik reserviert. Damit können  Solarstromanlagen mit einer Leistung von ca. 25  MegaWatt  gefördert werden. Zum Vergleich: In Deutschland ermöglichte das Einspeisegesetz (Beginn 01. April 2000) den Bau von Solarstromanlagen mit einer Leistung von 1'524 MegaWatt. (Stand 2006).
    • stellt fest, dass die Einspeisevergütung nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist. 2007 sind in der Schweiz ca. 18 MegaWatt Solarstromanlagen am Netz. Um das Kernkraftwerk Mühleberg (350 MegaWatt) zu ersetzen bräuchte es ca. 2'500 MegaWatt* Solarstromanlagen.
    • befürchtet, dass die Einspeisevergütung schon in wenigen Jahren ausgeschöpft ist.
    • hofft, dass die grosse Nachfrage bei den verantwortlichen Politikern ein Umdenken bewirkt, so dass der umweltfreundliche Solarmarkt ungebremst wachsen kann.

    * Leider kann man nicht die installierte Leistung miteinander vergleichen, sondern nur die Stromproduktion: 1 MW Mühleberg produziert ca. 7,6 GigaWatt/h und 1 MW einer Solarstromanlage produziert ca. 1 – 1,2 GigaWatt/h.

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