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Selbstbau von Biogasanlage: Planung wird einfacher

Vor allem für Landwirte kann es interessant sein, selber eine Biogasanlage zu bauen. Sie können so aus ihrer Gülle Energie und gleichzeitig hochwertigen Hofdünger gewinnen. Durch die Anpassung des Raumplanungsgesetzes dürfte es für sie einfacher werden, eine Bewilligung für den Bau zu erhalten, was zu einer weiteren Zunahme von landwirtschaftlichen Biogasanlagen führen dürfte. Für den erfolgreichen Betrieb solcher Anlagen braucht es aber nach wie vor viel Durchhaltewillen.

Text : Beat Kohler

Im Internet findet man rasch Anleitungen zum Bau einer eigenen kleinen Biogasanlage. Denn das Grundprinzip, um eine solche Anlage selber zu bauen ist einfach: Es braucht einen Tank um die vorhandene Biomasse zu fermentieren, einen Gasspeicher, einige Rohre und Anschlüsse, sowie eine Pumpe, um das Gärgut einzubringen und wieder zu entfernen. In der Schweiz in Wohnzonen eine Bewilligung für eine solche Kleinstanlage zu erhalten, dürfte allerdings schwierig sein. Selber eine Biogasanlage zu bauen, lohnt sich vor allem für Landwirte, die regelmässig Gülle und Mist vergären können. Niklaus Hari, der als Pionier bereits 1986 in Reichenbach bei Frutigen selber eine Biogasanlage baute, erklärt, dass ein Betrieb mindestens 50 Kühe halten muss, damit der Betrieb einer Kleinbiogasanlage ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Gülle wird gesammelt und kontinuierlich in den Fermenter gepumpt. Während 50 bis 80 Tagen wird die Gülle durch die Mikroorganismen umgewandelt. Es entstehen Biogas und ausgefaultes Substrat, welches aufgrund des hohen Nährstoffgehaltes ideal als Dünger verwendet werden kann. Wer mit dem Biogas in einem Blockheizkraftwerk Wärme auch Elektrizität erzeugt, braucht dann auch die Anschlüsse, um diese Energie verkaufen zu können.

Viel Enthusiasmus nötig

Die Vorteile landwirtschaftlicher Biogasanlagen streicht auch der Schweizer Bauernverband hervor. Nebst der Energieproduktion, welche die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert, reduziert die Vergärung von Gülle die Methan- und Geruchsemissionen. Dennoch gibt es einige gesetzliche Hürden für Landwirte, die eine solche Anlage bauen wollen. Mit dem Inkrafttreten der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes auf Anfang des kommenden Jahres sollte es aber einfacher werden. Biogasanlagen gelten auf Bauernhöfen nun als zonenkonform und unterliegen nicht mehr der Planungspflicht, was das Genehmigungsverfahren vereinfacht – so lange die Biomasse vorwiegend vom jeweiligen Hof stammt. Doch auch mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen braucht es immer noch Enthusiasmus, technisches Flair, Durchhaltevermögen und das Wissen um die Pflege einer Bakterienkultur, wenn man eine selbst gebaute Anlage erfolgreich betreiben will, wie Biogaspionier Niklaus Hari gegenüber dem Kundenmagazin der BKW erklärt. «Und es braucht natürlich viel Zeit. Bei einer Photovoltaikanlage muss man nichts mehr tun, wenn sie einmal installiert ist. Das ist bei einer Biogasanlage anders», so Hari.

Neue Förderbeiträge

Auch die finanziellen Herausforderungen bleiben bestehen. Anfang des Jahres sind neue Bestimmungen zur Förderung von Biomasseanlagen in Kraft getreten. Ökostrom Schweiz hat in einem Merkblatt die neuen Regelungen zusammengefasst. Neu können Betreiber einer Biogasanlage wählen ob sie sich für eine gleitende Marktprämie oder das bestehende Modell mit einem Investitionsbeitrag und Betriebskostenbeiträgen entscheiden wollen. Die getroffene Wahl ist definitiv und gilt auch bei zukünftigen Erneuerungen oder Erweiterungen. Auch bestehende Anlagen können nach Ablauf der kostendeckenden Einspeisevergütung unbefrisstet Betriebskostenbeiträge beanspruchen, wie Ökostrom Schweiz schreibt. Für Anlagen bis 50 kW Leistung die weniger als 20 % zusätzliche Biomasse zuführen und die auch die Wärme verwerten sind das Beiträge von 27 Rappen pro Kilowattstunde. Bei grösseren Anlagen sinkt der Beitrag bis auf 10 Rappen ab. Ob damit tatsächlich bis 2030 rund 300 neue kleine Hofdünger-Biogasanlagen entstehen, wie dies der Verein AgroClean Tech erwartet, wird sich zeigen.

https://oekostromschweiz.ch/fileadmin/user_upload/250410_Foerderung_ab_2025_Merkblatt_BESTANDSANLAGEN.pdf