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Schweizer Solarpreis

Über 30 Jahre Tradition

Der 1. Schweizer Solarpreis wurde zusammen mit dem damaligen Bundesrat und Energieminister Adolf Ogi am 22. Mai 1990 lanciert. Aufgerufen zur Anmeldung für den Solarpreis in verschiedenen Kategorien wurden ab 1989 Bauten, Solaranlagen, bestintegrierte Anlagen sowie Gemeinden, Kantone, Unternehmungen oder Persönlichkeiten, u.a. aus Architektur und Ingenieurswesen, die sich für die Solarenergie einsetzen.

1993 genehmigte das EU-Parlament einen entsprechenden Förderbeschluss, wodurch der Europäische Solarpreis aufgrund der Schweizer Solarpreisgrundlagen und Kategorien ausgezeichnet und vergeben werden konnte.

Seit 2010 wird zudem zusätzlich der prestigeträchtige Lord Norman Forster Solar Award für PlusEnergieBauten vergeben.

Mitmachen?

Als Eigentümer/in, Mitbesitzer/in oder Vermieter/in eines Gebäudes bzw. einer Solar-, Holz- oder Biomasseanlage, als Gewerbetreibende/r, Unternehmer/in, Architekt/in, Ingenieur/in oder Planer/in, als Einwohner/in, Behördenmitglied, Parlamentarier/in usw. können Sie sich für den Schweizer Solarpreis anmelden.

Verfügen Sie in Ihrer Gemeinde über Solaranlagen, Holz- oder Biomasseanlagen, energieoptimierte Bauten oder energetisch vorbildlich handelnde Persönlichkeiten, dann können Sie bei Ihrer Behörde veranlassen, dass diese Anlagen oder Personen für den Schweizer Solarpreis angemeldet werden.

Anmeldungen

Anmeldeberechtigt sind jeweils Gebäude und Anlagen, deren Fertigstellungsdatum zwischen dem 1. Januar des Vorjahres und dem 15. April des laufenden Jahres liegt. Hier geht es zur Anmeldung.