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Kantonsgericht weist Beschwerden gegen den Windpark zurück

Bild: Pixabay.

Das Waadtländer Kantonsgericht hat vollumfänglich alle Beschwerden, die von den Verbänden und Vereinen WWF Vaud, Paysage Libre Vaud und SOS Jura Vaud-Sud gegen den Windpark Mollendruz eingereicht wurden, abgewiesen.

Suisse Eole/Redaktion

Das Windpark-Projekt Mollendruz wurde 2009 von den Dörfern Juriens, La Praz, Mont-la-Ville, Vaulion sowie den Städten Yverdon-les-Bains und Zürich initiiert. Im September 2018 haben die Verbände WWF Vaud, Paysage Libre Vaud und SOS Jura Vaud-Sud Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Waadt eingelegt, nachdem die Gemeindeparlamente und der Kanton Waadt der Änderung des Teilnutzungsplans zugestimmt hatten. Der Windpark umfasst 12 Windenergieanlagen, die auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz installiert werden sollen. Sie sollen jährlich zwischen 60 und 70 Millionen kWh Windstrom produzieren. Das entspricht dem Verbrauch von 17’000 bis 20’000 Haushalten und würde genügen, um zwischen 5 und 15 % der Windenergieziele des Kantons Waadt zu erreichen.

Eine lange Liste von Beanstandungen

Die Beschwerdeführer stellten den Sondernutzungsplan in Frage, der die Installation der Windenergieanlagen ermöglicht und die Rodung erlaubt, sowie die Höhe der Produktion, die im kantonalen Richtplan für die Windenergie festgelegt wurde. Sie fochten ausserdem die Interessenabwägung hinsichtlich der angekündigten Stromproduktion an. Die Beschwerdeführer kritisierten zudem den unzureichenden Schutz der Biotope und der zu schützenden Tiere (Auerhuhn, Uhu, Waldschnepfe, Heidelerche) und waren der Ansicht, dass die von den Projektentwicklern geplanten Ausgleichsflächen unzureichend seien. Darüber hinaus bemängelten sie die Auswirkungen des Windparks auf Zugvögel und Fledermäuse aufgrund von Zusammenstössen sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Alle Beschwerdepunkte abgewiesen

Angesichts der vorliegenden ausführlichen Studien und Analysen sowie des ganzen Spektrums an Ausgleichsmassnahmen, die für den Bau des Windparks vorgesehen sind, kam das Gericht zum Schluss, dass alle Beschwerdepunkte der Beschwerdeführer unbegründet sind und wies sie entsprechend vollumfänglich zurück. Das Gericht hat die Verwaltungsentscheide bestätigt und die Verbände dazu verurteilt, die Gerichtskosten in Höhe von 30’000 Franken zu tragen. Gegen diesen Entscheid können die Beschwerdeführer noch Rekurs beim Bundesgericht einlegen.