SubPagesTopPicture

Was ein Herkunftsnachweis wert ist

Herkunftsnachweise waren in den letzten Jahren für viele Solarstromproduzierende eine wichtige Einnahmequelle, um ihre Anlagen zu amortisieren. Inzwischen ist es für Netzbetreiber aber deutlich günstiger, die HKN im umliegenden Ausland zu beschaffen als in der Schweiz. Entsprechend ist die Nachfrage eingebrochen und insbesondere Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen bleiben auf ihren HKN sitzen.

Text: Marie Leifeld

Die Zukunft der Herkunftsnachweise

Der Markt der Herkunftsnachweise in der Schweiz ist stark durch die Wasserkraft geprägt. Zum einen aufgrund der hohen Produktionsmenge, die eine grosse Anzahl an damit verbundenen Zertifikaten generiert, zum anderen da die Wasserkraft als erneuerbare Energiequelle historisch etabliert ist. Dies bringt es mit sich, dass die Nachfrage nach Stromprodukten aus Solarenergie, Windstrom und Biomasse und entsprechenden Nachweisen langsamer wächst als die Produktion. Aufseiten der Netzbetreiber sind die Herkunftsnachweise ein Mittel für die Buchhaltung der Stromkennzeichnung, für die in der Schweiz seit 2018 eine Volldeklarationspflicht gilt. Es reicht also nicht die Stromkennzeichnung alleine, jede gekaufte kWh Strom muss auch mit einem Herkunftsnachweis belegt werden. Für die Stromproduzentinnen und -produzenten könnten die Nachweise eine mögliche weitere Einnahmequelle für die Amortisation ihrer Anlage bieten. Für die Energielandschaft und die Gesellschaft ist der Kauf von Herkunftsnachweisen ein Weg, die Produktion von erneuerbarer Energie indirekt zu unterstützen und zu fördern.

Tarife sind massiv gesunken

Die Realität sieht jedoch anders aus. Bei den aktuell tiefen Marktpreisen sind die Zertifikate, insbesondere für Betreibende von Photovoltaikanlagen, ökonomisch bedeutungslos und somit unwirksam. Anlagenbesitzerinnen und -besitzer haben auch die Option, ihre Herkunftsnachweise zusammen mit ihrem Strom an Netzbetreiber zu verkaufen. Anders als beim physikalischen Strom besteht aber keine Abnahmepflicht für Herkunftsnachweise. Dazu kommt, dass viele Energieversorger ihre Stromkennzeichnung mit europäischen Nachweisen vervollständigen. Diese sind durch die niedrigeren Gestehungskosten von grossen Wasserkraft-, Wind- und Solarparks günstiger als Zertifikate aus Schweizer Produktion, die als Folge eines fehlenden Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU seit Mitte 2021 nicht mehr im EU-Binnenmarkt zugelassen sind. Eine Übersicht auf pvtarif.ch zeigt, dass auch zwischen den Netzbetreibern, die die PV-Herkunftsnachweise zusammen mit dem produzierten Strom vergüten, massive Preisunterschiede herrschen. Die vom VESE zusammengetragenen Tarife bilden 2026 eine Spanne zwischen 0,5 und 4,6 Rp./kWh ab. Auf dem Markt für Herkunftsnachweise erhält man aktuell durchschnittlich rund 0,1 Rp./kWh.

Beschleunigter Wertverfall bei den HKN

Wie kam es zu einer derartigen Entwertung der Herkunftsnachweise? Neben dem erwähnten allgemeinen Kontext kamen 2023 und 2024 weitere spezifische Faktoren hinzu, die das bestehende tendenzielle Überangebot zugespitzt haben: Anders als im Vorjahr war die Wasserführung in der Schweiz und in Europa im Jahr 2024 sehr gut. In Europa gab es zudem eine hohe Solarstromproduktion und eine allgemein verringerte Stromnachfrage wegen abgeschwächten Wirtschaftswachstums. Dadurch entstand ein hohes Angebot an Energie aus Schweizer Wasserkraft und europäischer Wasser- und Sonnenenergie – und somit ein ausserordentliches Überangebot an Herkunftsnachweisen. Dies führte gleichzeitig auch dazu, dass die Energieversorger bereits früh ihren Bedarf an Nachweisen decken konnten, weshalb fast keine Marktnachfrage für den Ausgleich von Unterdeckung entstand. Dies verursachte nochmals einen zusätzlichen Preisdruck. Diese Entwicklungen verursachten, dass der Wert der Herkunftsnachweise nach einem Abfall gegen Ende 2023 im Laufe von 2024 weiter auf historisch tiefe Preise sank. Auch die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Mantelerlasses und die Debatten rundherum führten zu Unsicherheiten und beeinflussten das Kauf- und Verkaufsverhalten auf dem Markt. 

PV von Preiszerfall besonders betroffen

Die Photovoltaik ist besonders von diesem Marktversagen betroffen, da sie weder den etablierten Stand der Wasserkraft hat noch den Vorteil eines Nischenproduktes wie der Windenergie geniesst. Das Problem der enormen Differenz aus Überangebot und ungleich langsamer steigenden Nachfrage spitzt sich dadurch weiter zu. Für Produzentinnen und Produzenten kleinerer Mengen, deren Netzbetreiber nur den physikalischen Strom abnehmen, sind ihre Zertifikate auf dem offenen Markt teils unverkäuflich. Für grössere Anlagen steht der Ertrag häufig nicht in einem lohnenswerten Verhältnis zum zeitlichen und administrativen Aufwand. Bei der Abgabe der Abwicklung an kommerzielle Anbieter und Händler fallen wiederum Gebühren oder Provisionen an, die unter den momentanen Marktbedingungen einen geringen Ertrag für die Anlagenbetreibenden bieten.

Neue Gesetze könnten Entlastung bringen

Die Aussichten sind je nach Standpunkt verhalten hoffnungsvoll bis positiv. Es sind bereits neue Regelungen in Kraft, und mehrere weitere Gesetzesänderungen werden folgen. Ab diesem Jahr muss in der Grundversorgung ein Mindestanteil von 20% aus inländischer erneuerbarer Energie stammen. Zudem müssen in der Grundversorgung ebenfalls 20% über Eigenproduktion oder erweiterte Eigenproduktion gedeckt werden. Zum Zweck der Herkunftsdeklaration müssen hier also die Nachweise zusammen mit dem Strom übernommen werden. Dies könnte zu einer stärkeren Investition in nachhaltige Energieproduktionen durch die Energieversorger selbst führen. Unklar ist dabei, inwieweit dies in der Grundversorgung der meisten Anbieter bereits gegeben ist (zum Vergleich: In der Stromkennzeichnung für die Schweiz von 2024 stammen 71,38% der gelieferten Energie aus inländischer nachhaltiger Produktion). Eine weitere Aufwertung der inländischen HKN könnte die ab 2028 geltende Vorgabe bringen, dass zwei Drittel des Standardstromproduktes aus Schweizer erneuerbarer Energieproduktion stammen müssen. Eine entscheidende Rolle kommt dann den Konsumentinnen und Konsumenten zu, die mit ihrer Produktwahl die Menge benötigter Nachweise beeinflussen. Bleibt die Nachfrage nach Stromprodukten mit moderatem Anteil an erneuerbaren Energien unverändert, so könnte der positive Effekt gering bleiben, da Netzbetreiber den verlangten Anteil häufig bereits durch die Abnahme im eigenen Gebiet abdecken könnten. Mit dem geplanten Stromabkommen Schweiz–EU würden Schweizer Herkunftsnachweise wieder auf dem europäischen Markt anerkannt werden. Allerdings herrscht auch auf dem EU-Markt in der Tendenz ein Überangebot, sodass es Zertifikate aus Schweizer Produktion schwer hätten, sich gegen die europäischen Preise zu behaupten.

Neue Gültigkeitsdauer könnte Preise stützen

Der wohl grösste Umbruch dürfte die angepasste Gültigkeitsdauer der Herkunftsnachweise ab 2027 bringen. Ab dann sind diese nicht mehr wie bisher ein Jahr, sondern nur noch für ein Quartal gültig. Nachweise vom Sommer können also nicht mehr im Winter vermarktet werden. Bisher war es möglich, bessere Preise zu erwirtschaften, indem man die Nachweise zwischen Dezember und März absetzte, wenn die Energieversorger allfällige Unterdeckungen ausgleichen. Doch genau dies wird mit der quartalsscharfen Gültigkeit nicht mehr umsetzbar sein. Es ist unklar, ob die verkürzte Gültigkeitsdauer zu einer verstärkten Förderung der erneuerbaren Energien führen oder die Vermarktung der Nachweise in der Praxis erschweren wird. Hans-Heiri Frei, Netzwirtschafter bei EKZ, geht davon aus, dass die neuen Beschränkungen für höhere Tarife sorgen werden – mit Ausnahme der Photovoltaik, bei der die Regelung eine weitere Entwertung der Nachweise für die Sommermonate bewirkt. Umgekehrt wird erwartet, dass die geringere Menge an erneuerbar produziertem Strom im Winterquartal die Zertifikatspreise in die Höhe steigen lässt. Der Preisunterschied zwischen Nachweisen in den Sommer- und Wintermonaten, der bereits rund 40% betragen kann, wird also weiter zunehmen. Christoph Meier, Energieberatung Meier, rechnet damit, dass das Zusammenspiel der neuen Regulationen zu einer erhöhten Nachfrage an Schweizer Nachweisen und folglich auch zu einem Preisanstieg führen wird. So könnte es nicht nur für Stromproduzierende, sondern auch für Energieversorger zukünftig attraktiver werden, langfristige Abnahmeverträge einzugehen. Sicher ist, dass die Energiekennzeichnung unseres Stroms von einem Nebenthema zu einem zentralen Punkt werden wird.


Links