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Keine gleichlangen Spiesse für Energie aus privaten Solaranlagen

Trotz des Entscheides des Volkes, die Kernkraftwerke (KKW) nicht mit einer befristeten Betriebsgenehmigung auszustatten, muss damit gerechnet, dass KKW jederzeit aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden können. Für eine unabhängige Stromversorgung sind die erneuerbaren Energien deshalb wichtiger denn je. Doch die Medienmitteilung der UREK des Ständerates von vorletzter Woche bestätigt einmal mehr, dass die Eigenproduktion in den Händen der Elektrizitätswerke geschützt wird, während umgekehrt die unabhängigen Solarstromproduzenten im Regen stehen. Deren Vergütungen entsprechen im schlechtesten Fall nur dem Preis von europäischem Graustrom. Es gelten also weiterhin unterschiedlich lange Spiesse, je nach dem, ob sich eine Anlage in den Händen eines Elektrizitätswerks oder in privatem Besitz ist. Der VESE bedauert, dass die zuständigen Instanzen diese Situation andauern lassen, und somit in Kauf nehmen, dass die Energiewende ausgebremst wird.

Pressedienst/Redaktion

Die Pressemitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREKS) von letzter Woche bestätigen den Pfad, den die ElCom mit ihrer Mitteilung von 19. September 2016 eingeschlagen hat: nach wie vor sollen die Gestehungskosten für Eigenproduktion und für Produktion aus Beteiligungen der Elektrizitätswerke voll auf die gebundenen Kunden überwälzt werden können. Dies gilt sowohl für Strom aus EW-eigenen Solaranlagen als auch für Strom aus deren AKW-Beteiligungen.

Die Ständeratskommission schlägt nun sogar vor, das Stromversorgungsgesetz StomVG diesbezüglich umzubauen. Dies mit der klaren Begründung, so die Branche vor finanziellen Schwierigkeiten schützen zu wollen. Gleichzeitig gehen die privaten Solaranlagen mit weitgehend leeren Händen aus. Ihr Strom soll nur in der Höhe von eingekauftem Graustrom vergütet werden, wie die ElCom in ihrer Verfügung vom Frühjahr festgestellt hat. Gemäss Recherchen von pvtarif.ch heisst dies, dass im Durchschnitt typischerweise ca. 5.5 Rp./kWh, im Fall der BKW aber z.B. noch weniger, nämlich ab 1.1.2017 nur noch 4 Rp/kWh, für von Privaten eingespiesenen Solarstrom vergütet werden.

Zum Glück gibt es viele Elektrizitätswerke, welche sich der Wichtigkeit des Stroms aus erneuerbarer Energie bewusst sind und mehr bezahlen, das heisst ungefähr so viel, wie diese für den Strom aus ihren eigenen Solaranlagen rechnen müssten.

Ein weiterer Bremsklotz

Der Verband unabhängier Energieerzeuger (VESE) kritisiert mit Vehemenz diese Politik der unterschiedlich langen Spiesse. Es ist für den VESE nicht zu begründen, wieso zwischen Solarstrom eines EW und dem Solarstrom eines Privaten ein derartige Ungleichbehandlung statthaft ist. Ebenso unverständlich findet der VESE, dass dies nach dem Willen verschiedener wichtiger eidgenössischer Instanzen auch weiterhin so bleiben soll. Eine solche explizite Zurückstufung der privaten Solaranlagen läuft der Energiewende klar entgegen. Es sind ja gerade die privaten Investoren, welche gewillt wären, die grossen Investitionen in den Aufbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz zu finanzieren. Solange jedoch für Solarstrom teilweise nur der Preis für europäischen Graustrom bezahlt wird, währenddem gleichzeitig zum Beispiel AKWs weiterhin ihre erwiesenermassen höheren Kosten verrechnen können, Wird die Energiewende stark gebremst. Es ist zu befürchten, dass in der Schweiz nun wertvolle Jahre verloren gehen, obwohl eigentlich alles für die Wende bereit wäre.

Abgabe auf Dreckstrom

Ein kleiner Lichtblick ist die Überweisung der Genfer Standesinitiative zur Besteuerung der nichterneuerbaren Elektrizität durch die UREK-Kommission. Diese Initiative geht nach Ansicht des VESE in genau die richtige Richtung, denn einzig eine solche Abgabe kann die systematische Benachteiligung von einheimischer erneurbarer Produktion gegenüber den Graustromimporten abbauen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zugunsten von Wasserkraft und Solarenergie, den beiden Energieträgern, von deren Zusammenwirken eine zukünftige erneuerbare Stromversorgung hauptsächlich abhängt.
Eine solche Besteuerung, da es sich um eine gänzlich neue Abgabe handelt, hat aber mit Sicherheit noch beträchtliche politische Hürden vor sich. Zwischenzeitliche gezielte Massnahmen zu Stützung der minimalen Vergütungen von Solarstrom wären mit kleinen Anpassungen der bestehenden Gesetze machbar, und müssen deshalb nach Ansicht des VESE dringend angegangen werden.