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Strommarktöffnung: SSES beteiligt sich an der Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes

Die SSES wird die heute vom Bundesrat vorgestellen Vorschläge für ein neues Stromversorgungsgesetz im Detail prüfen und in der Vernehmlassung im Sinne der Solarenergie Stellung nehmen.

SSES

Heute hat Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Umwelt- Verkehr- und Energiedepartementes UVEK, die Pläne der Regierung für die künftige Gestaltung des Strommarktes vorgestellt. Der Bundesrat will den Strommarkt innerhalb der Schweiz vollständig öffnen. Auch Haushalte und kleine Gewerbebetriebe sollen künftig ihren Stromlieferanten frei wählen können. Die Grundversorgung mit regulierten Tarifen soll parallel dazu aber bestehen bleiben. Kunden sollen jährlich den Stromanbieter wechseln können und jederzeit auch in die regulierte Grundversorgung zurückkehren können. Die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES begrüsst grundsätzlich eine Anpassung des Stromversorgunggesetzes, mit dem stabile regulatorische Rahmenbedingungen absehbar werden.

Kritische Betrachtung notwendig

Die SSES wird in der Vernehmlassung bis Ende Januar die Pläne der Landesregierung genau unter die Lupe nehmen. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk der vorgesehenen Regelungen auf die Solarenergie. Die SSES setzt sich ein für eine Stromversorgung zu 100% aus Erneuerbaren Energien, deshalb ist es für sie klar, dass die Regelungen nicht zu einer Benachteiligung der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Solarenergie, führen dürfen. Diese Benachteiligung wäre insbesondere dann gegeben, wenn die externen Kosten – wie der durch das CO2 des Kohlestroms mitverursachte Klimawandel oder Rückstellungen für Rückbau und Entsorgung der AKW – nicht im Preis abgebildet wären. Ob der vorgesehene Mindestanteil aus erneuerbaren Energien im Grundversorgungsprodukt ausreicht, um die Konkurrenzfähigkeit von sauberem Schweizer Wasser-, Sonne-, Wind, und Biomasse-Strom zu gewährleisten, muss kritisch betrachtet werden. Der Bundesrat will den Mindestanteil festlegen. Dieser soll sukzessive ansteigen. Angesichts des Verhaltens des Bundesrates bei der Anpassung der Lenkungsabgaben im CO2-Bereich muss auch dieser Mechanismus in Frage gestellt werden.

Stromversorgungsgesetz nicht zum Nachteil der Energiewende

Für die SSES ist klar, dass eine Liberalisierung des Strommarktes die Ziele der Energiestrategie 2050 nicht gefährden darf. Diese Gefahr besteht, wenn der tiefste Preis im Strommarkt zur einzigen Maxime wird. Andererseits könnte insbesondere der Flexibilitätsmarkt, der mit der neuen Gesetzgebung ebenfalls geschaffen werden soll, auch Vorteile mit sich bringen. Wenn die Endkunden, Produzenten und Speicherbetrieber Inhaber ihrer Flexibilität sind, könnte dies für Eigenverbrauchsgemeinschaften ein Vorteil in Verhandlungen mit den Verteilnetzvertreibern sein. Auch hier wird die SSES genau hinschauen und im Sinne der Solarenergie in der Vernehmlassung Stellung nehmen.