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Eine Anlaufstelle für alle Anliegen zur Windenergie

Siegerbild des Fottowettbewerbs von Suisse Eole von Felix Brönimann. Quelle: Suisse Eole

Ende Juni öffnete der neue Guichet Unique für die Windenergie seine Tore. Der virtuelle Schalter bildet eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen an den Bund rund um die Windenergie. Am Guichet Unique beteiligen sich mehr als 15 Akteure des Bundes, wie das Bundesamt für Energie mitteilt.

Pressedienst/Redaktion

Die Beurteilung der Verträglichkeit von Windenergieanlagen mit verschiedenen anderen Bundesinteressen soll gemäss BfE dank dem Guichet Unique besser koordiniert werden. Projektentwickler, kantonale und kommunale Behörden sowie weitere interessierte Personen können sich mit ihren Anliegen im Zusammenhang mit der Windenergie an diese Stelle wenden. Als zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe des Bundes beantwortet der Guichet Unique Fragen und koordiniert Stellungnahmen und Bewilligungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit Windenergieprojekten.

Interessen in Einklang bringen

Windenergie in der Schweiz

  • 2017 haben die 36 Schweizer Grosswindanlagen 132 Millionen Kilowattstunden produziert; dies entspricht dem Stromverbrauch von 35`000 Haushalten.
  • Es gibt momentan 451 Windenergieanlagen mit einem positiven Bescheid und 378 Windenergieanlagen auf der Warteliste für die Einspeisevergütung des Bundes.
  • Heute zählen die sehr langen und aufwändigen Planungs- und Bewilligungsverfahren zu den grössten Hemmnissen für Windenergieprojekte in der Schweiz.
  • Umfragen und lokale Abstimmungen in Standortgemeinden zeigen, dass die soziale und lokale Akzeptanz von Windenergie hoch ist.
  • Weitere Informationen: http://www.bfe.admin.ch/themen/00490/00500/index.html?lang=de

Windenergieanlagen müssten mit anderen Bundesinteressen in Einklang gebracht werden, begründet das BfE diesen SChritt. Zu diesen anderen Interessen gehören beispielsweise die zivile und militärische Luftfahrt, Natur- und Heimatschutz, Meteorologie, zivile und militärische Kommunikation sowie die Raumplanung. Entsprechend sind auch ganz unterschiedliche Bundesämter involviert, deren Interessen es zu koordinieren gilt. Am Guichet Unique, der beim Bundesamt für Energie angesiedelt ist, sind unter anderen das ARE, BAFU, BAKOM, BAZL, ESTI, MeteoSchweiz, skyguide und das VBS beteiligt.

Zuständigkeiten bleiben

Die Einführung des Guichet Unique ändere nichts an den Zuständigkeiten für die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen, betont das BfE: Die Festlegung von Zonen für die Windenergienutzung sowie die Baubewilligung für die Windturbinen verbleiben wie bisher in der Hoheit der Kantone beziehungsweise der Gemeinden.

Der Guichet Unique erfüllt folgende Aufgaben:

  • Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit Windenergie in der Schweiz
  • Koordination von Stellungnahmen und Bewilligungen für die der Bund zuständig ist und die für die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen nötig sind (Art. 14 Abs. 4 EnG)
  • Überwachung der Einhaltung der Ordnungsfristen durch die involvierten Bundesstellen (Art. 14 Abs. 4 EnG)
  • Durchführung von bundesinternen Vermittlungsprozessen
  • Der Guichet Unique Windenergie ist erreichbar über Internet www.wind.admin.ch und per e-mail gu@bfe.admin.ch.