SubPagesTopPicture

Einmalvergütung für grosse Photovoltaik-Anlagen

Kostenentwicklung des Netzzuschlagfonds seit 2013. Grafik: Bundesamt für Energie

Das Bundesamt für Energie meldet einen weiteren Abbau der Warteliste für die Einmalvergütung grosser Photovoltaikanlagen (GREIV) im Jahr 2019. Grund dafür sind zusätzliche finanzielle Fördermittel im Umfang von 30 Millionen Franken. Dank gestiegener Strommarktpreise im Jahr 2018 stehen diese nun zur Verfügung.

Pressedienst

Dank höherer Marktpreise waren die Einnahmen des Netzzuschlagsfonds im vergangenen Jahr höher als veranschlagt. Diese Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen Franken werden für den zusätzlichen Abbau der GREIV-Warteliste eingesetzt. Dadurch stehen 2019 insgesamt 180 Millionen Franken für die Einmalvergütungen grosser Photovoltaikanlagen zur Verfügung.

Der Netzzuschlagsfonds

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten einen Netzzuschlag. Seit 1. Januar 2018 einen beträgt dieser 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in einen Fonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden. Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden. Bei höheren Marktpreisen braucht es für die gleiche Anzahl von Anlagen weniger Fördermittel. Entsprechend können mehr Anlagen gefördert werden.

Im Verlauf des Jahres 2019 erhalten damit alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr Gesuch bis 31. Januar 2014 eingereicht hatten. Die GREIV-Warteliste kann damit zusätzlich um rund 400 grosse Photovoltaikanlagen abgebaut werden (100 bereits realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 27 MW plus 300 noch nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 70 MW). Insgesamt erhalten damit im Jahr 2019 über 2’000 grosse Photovoltaikanlagen eine GREIV-Zusicherung.