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Einmalvergütung wird endlich deblockiert

Foto: Beat Kohler

Das Bundesamt für Energie hat die Förderkontingente 2019 für Photovoltaik deutlich erhöht. Damit kann die Einmalvergütung, die rund einen Viertel der Kosten einer Anlage deckt, deutlich rascher als bisher ausbezahlt werden. So wird der Bau einer Solaranlage im Zusammenhang mit Eigenverbrauch wirtschaftlich richtig attraktiv.

Pressedienst/Redaktion

Wie das Bundesamt für Energie mitteilt, konnten im laufenden Jahr insgesamt rund 8500 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert werden. Dank steigender Strompreise und der ausreichenden Liquidität des Netzzuschlagsfonds stehen demnach für das nächste Jahr mehr Mittel zur Verfügung. Damit werden die Wartelisten deutlich abgebaut und die Wartezeiten verkürzt. Auch bei den Investitionsbeiträgen für die Kleinwasserkraft können 2019 erheblich mehr Mittel gesprochen werden. Swissolar ist sehr zufrieden mit der heute angekündigten Erhöhung der Kontingente durch das Bundesamt für Energie. Denn die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen neuen Fördermassnahmen für erneuerbare Energien in Umsetzung der Energiestrategie 2050 entfalteten bisher noch nicht die gewünschte Wirkung. Insbesondere für die Photovoltaik bewirkten sie bisher nicht den dringend nötigen Schub. Hauptgrund dafür waren die langen Wartefristen für die Auszahlung der Einmalvergütung durch die Förderstelle Pronovo. Insbesondere bei Grossanlagen mit über 100 Kilowatt Leistung, was einer Fläche von zirka 700 Quadratmetern entspricht, war grosse Zurückhaltung bei Investoren angesichts der Wartefrist von sechs Jahren zu verspüren.

Bessere Aussichten

Die Massnamen, die das BFE nun in Bezug auf die Photovoltaik angekündigt haben, stimmen Swissolar zuversichtlich:

  • Für Grossanlagen (>100 kW) wird die Wartezeit bis zur Zusage der Einmalvergütung mehr als halbiert und gemäss BFE auf unter 3 Jahre reduziert. Für den Baubeginn muss der Investor zwar die Zusage abwarten, dafür wird die Förderung sehr rasch nach der Inbetriebnahme ausbezahlt.
  • Bei Kleinanlagen (2-99,9 kW) kann der Investor anmelden und sofort bauen. Die Auszahlung erfolgt gemäss BFE nach 1 ½ Jahren nach der Inbetriebnahme. Wenn der Investor sich mit der Förderung für 99,9 kW begnügt, darf er auch eine grössere Anlage im System der Kleinanlagen fördern lassen.

Dies mache den Bau von Photovoltaikanlagen noch attraktiver als bisher, erklärt Swissolar. Solarstrom vom eigenen Dach kostet bei Einfamilienhäusern rund 15 Rappen pro Kilowattstunde, bei Grossanlagen sogar nur etwa 10 Rappen. Das ist fast immer günstiger als Strom vom Netz und im Fall von Grossanlagen auch günstiger als Strom aus neuen Kraftwerken anderer Technologien. Die verkürzten Wartezeiten helfen das enorme Potenzial der Solarstromproduktion auf unseren Gebäuden rascher nutzbar zu machen. Allein auf unseren Dächern könnten gemäss Berechnungen des Bundesamts für Energie jährlich bis zu 50 Milliarden Kilowattstunden (85% des heutigen Stromverbrauchs) produziert werden.

Grosses Potenzial beim Gewerbe

Ein grosses ungenutztes Potenzial für Solaranlagen sieht Swissolar insbesondere bei Industrie- und Gewerbebetrieben mit ihren grossen Dächern und hohem Stromverbrauch. «Eine solche Investition, unterstützt durch die Einmalvergütung, sorgt für sichere Erträge über eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren bei vernünftigen Renditen», meint David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar.

Interessant ist auch die seit Jahresbeginn bestehende Möglichkeit des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV): Mehrere Verbraucher, auch auf angrenzenden Grundstücken, können gemeinsam den Strom einer Solaranlage nutzen und damit den Eigenverbrauch erhöhen.

 

Die angekündigten Schritte des BFE im Überblickt

Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) bis 100 kW Leistung

  • Anfang 2018 befanden sich 15’000 Anlagen auf der Warteliste der KLEIV. Im Verlauf des Jahres wurden pro Monat durchschnittlich rund 700 PV-Anlagen neu angemeldet. Bis Ende des Jahres wird die KLEIV an rund 6’800 dieser Anlagen ausbezahlt, insgesamt 178 Millionen Franken.
  • Ausblick 2019: Bis Ende 2019 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihr vollständiges Gesuch bis 30. Juni 2018 eingereicht haben. Das betrifft rund 13’500 Anlagen mit einer Leistung von etwa 260 MW. Die Wartezeit bis zur Auszahlung der KLEIV für Betreiber, die ihr Gesuch Ende 2018 einreichen, beträgt rund eineinhalb Jahre. Das Fördervolumen beträgt 100 Millionen Franken.

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) ab 100 kW Leistung

  • Anfang 2018 befanden sich 4400 Anlagen auf der Warteliste der GREIV. Bis Ende des Jahres werden 292 Antragsteller eine GREIV-Zusicherung erhalten. Dies entspricht einem Fördervolumen von insgesamt 22 Millionen Franken.
  • Ausblick 2019: Bis Ende 2019 erhalten voraussichtlich alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr Gesuch bis 30. September 2013 eingereicht hatten. Das betrifft rund 605 realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 172 MW und 1073 nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 MW. Die Zusicherungen werden im ersten Quartal 2019 ausgestellt. Durch den beschleunigten Abbau kann die Wartefrist halbiert werden. Projektanten, die sich Ende 2018 für die GREIV anmelden, müssen voraussichtlich 2 bis 3 Jahre (bislang 6 Jahre) auf die Zusicherung warten. Das Fördervolumen beträgt 150 Millionen Franken.

Einspeisevergütung für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse und Geothermie-Anlagen

  • 2018 wurden insgesamt 230 Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Bei den Photovoltaikanlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 11. Januar 2012 angemeldet hatten.
  • Ausblick 2019: Die steigenden Strommarktpreise ermöglichen einen wesentlichen Abbau der Warteliste . Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die vollständigen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2017 bei Swissgrid eingereicht hatten, werden im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Es handelt sich dabei um 57 Biomasse-, 79 Kleinwasserkraft- und 2 Windkraftanlagen. Ebenfalls im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden 222 Photovoltaikanlagen ab 100 kW (total 75 MW), die bis und mit 30. April 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat.

Investitionsbeiträge für Biomasse-Anlagen

  • Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für stromproduzierende Klärgas- und Kehrichtverbrennungsanlagen sowie für Holzkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 18 Anträge gestellt, davon wurden bereits 10 Anträge im Umfang von 1,4 Millionen Franken positiv beurteilt.

Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW)

  • Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für erheblich erweiterte und erneuerte Kleinwasserkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 22 Anträge gestellt. Bis Ende des Jahres können voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 13 Millionen Franken erteilt werden. Das Fördervolumen 2019 wird auf 50 Millionen Franken erhöht, sodass die bereits eingereichten Anträge sowie die ab 2019 hinzukommenden Anträge berücksichtigt werden können.