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Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) schliesst sich der Empfehlung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) an, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Dies geht aus der heute veröffentlichten Stellungnahme der KNS zum sicherheitstechnischen Gutachten des ENSI hervor.

Pressedienst/Redaktion

Am 18. April 2017 hat das ENSI sein sicherheitstechnisches Gutachten zur Dokumentation der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) veröffentlicht. Darin bezeichnet das ENSI die Begründungen der Nagra für die Standorteinengung in Etappe 2 der Standortsuche als überwiegend nachvollziehbar. Dennoch kommt das ENSI zum Schluss, dass der Standort Nördlich Lägern nicht wie von der Nagra vorgeschlagen zurückgestellt werden kann, da die Datengrundlage hierfür gegenwärtig noch nicht ausreichend sei. Hinsichtlich der Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg und des Weiterzugs der Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche stimmt das ENSI mit der Nagra überein.

In ihrer Stellungnahme attestiert die KNS dem ENSI, dass es den Vorschlag der Nagra detailliert geprüft habe. Dabei habe sich das ENSI auch auf eigene Modelle, Berechnungen und Bewertungsmassstäbe abgestützt und externe Experten beigezogen. Die KNS kommt zum Schluss, dass die Argumentation des ENSI-Gutachtens nachvollziehbar ist. Die KNS schliesst sich den Schlussfolgerungen des ENSI an.

Fokus auf Opalinuston

Die KNS begrüsst die Fokussierung auf das Wirtgestein Opalinuston und unterstützt die Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg.

Hinsichtlich der Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost teilt die KNS die Einschätzung des ENSI, dass die vorhandene Datenbasis nicht ausreicht, um Aussagen zu eindeutigen Nachteilen zu machen. Keines dieser Standortgebiete könne zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden. Die KNS empfiehlt daher, diese Standortgebiete weiter zu untersuchen.