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Hilfe für Wasserkraft nur gegen volle Transparenz

Foto: Beat Kohler

Der Bundesrat will das Wasserrechtsgesetz revidieren und dabei die Wasserzinsen senken, um die angeblich notleidende Wasserkraft zu entlasten. Die SES fordert Kostentransparenz und vorderhand die Aufrechterhaltung des aktuellen Zinsniveaus.

Pressedienst

«Bevor man über weitere Massnahmen zugunsten der Wasserkraft diskutieren kann, muss volle Transparenz über die Produktionskosten hergestellt werden», fordert SES-Projektleiter Felix Nipkow.

Geld für AKW statt Wasserkraft?

Verschiedene Untersuchungen, unter anderem der Elcom, zeigen, dass die Wasserkraft aus ökonomischer Sicht viel besser positioniert ist, als die Kommunikation der Betreiber vermuten lässt. Die Wasserkraft bedarf keiner flächendeckenden Förderung oder Entlastung zusätzlich zur Energiestrategie 2050. Es besteht zudem die Gefahr, dass Ersparnisse aus tieferen Wasserzinsen für die Finanzierung von Atomkraftwerken statt für die Sanierung der Wasserkraft eingesetzt werden. Das verfälscht die Kostenwahrheit und ist zu verhindern.

Photovoltaik ist günstiger

Photovoltaik auf bestehenden Dachflächen weist ein wesentlich grösseres Ausbaupotenzial als die bereits stark genutzte Wasserkraft auf. Mit einem Förderbeitrag von nur rund 2 Rappen pro Kilowattstunde sind die spezifischen Förderkosten wesentlich tiefer als bei der Wasserkraft. Zudem kann Solarstrom in der kalten Jahreszeit, besonders im Frühjahr, teilweise viel höhere Beiträge leisten als Wasserkraftwerke.

Die SES fordert, vorderhand den aktuellen Stand aufrechtzuerhalten statt den Wasserzins (vorübergehend) zu senken. Die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft sind im Rahmen einer neuen Strommarktordnung koordiniert zu regeln. Anpassungen im Wasserrechtsgesetz sollen mit der Neugestaltung des Strommarktdesigns koordiniert werden.