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Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung

Das Bundesamt für Energie hat die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung eröffnet. Diese dauert bis zum 03. November 2016.

Wie das Bundesamt für Energie mitteilt, soll mit der Revision des bestehenden Artikels 34 die zeitliche Koordination der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und des Sicherheitsnachweises geregelt werden. Zudem sollen die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke festgelegt werden.

Im Jahr 2017 werden gemäss BFE voraussichtlich zwei Kernkraftwerke im Rahmen der zu erstellenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb gemäss Richtlinie des ENSI erbringen müssen. Die grundlegenden Anforderungen an den Sicherheitsnachweis sollen dafür neu auf Stufe Verordnung gehoben werden. Dafür ist eine Anpassung des bereits bestehenden Artikels 34 der Kernenergieverordnung notwendig. Die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis werden im neu zu schaffenden Artikel 34a verankert.

Zur Vernehmlassung wurden Kantone, Wirtschafts- und Umweltverbände sowie Stromproduzenten eingeladen.