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Rückliefertarif erhöht, Herkunftsnachweise gesenkt

Foto: Beat Kohler

Im Netz der BKW hat sich Die Rückliefervergütung hat sich seit dem 4. Quartal 2020 mehr als verdoppelt. Dafür senkt das Unternehmen nun die Vergütung der Herkunftsnachweise auf 1 Rappen.

Pressedienst/Redaktion

Immer mehr grundversorgte Kundinnen und Kunden der BKW betreiben eine eigene Stromproduktionsanlage und speisen überschüssige Energie ins Netz der BKW ein. Der Rückliefertarif für jede kWh eingespeiste Energie wird von der BKW quartalsweise rückwirkend festgelegt. Dieses marktorientierte Vergütungssystem bewähre sich auch deshalb, weil die BKW damit die höheren Marktpreise zeitnah an Rücklieferer weitergebe, schreibt das Unternehmen. Auf diese Weise reflektiere die bezahlte Vergütung den Marktwert des Stroms und setze so insbesondere Anreize für eine erhöhte Winterproduktion. «Aus Sicht der BKW erweist sich die marktorientierte Vergütung in dieser Hinsicht effizienter als die häufig erhobene Forderung nach einer fixen Rückliefervergütung», schreibt das Unternehmen.

Steigende Strompreise

In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich dieser Marktwert stark nach oben entwickelt. Deshalb erhalten die Rücklieferinnen und Rücklieferer der BKW eine entsprechend höhere Vergütung für den eingespeisten Strom. Zwischen dem vierten Quartal 2020 und dem dritten Quartal 2021 ist die Vergütung von unter 5 auf über 10 Rappen pro Kilowattstunde gestiegen. Zwar räumt die BKW ein, dass es keine Garantie gäbe, dass die Strompreise dauerhaft auf dem derzeitigen Niveau blieben. «Die aktuellen Markterwartungen deuten aber darauf hin, dass die Rückliefervergütung auf absehbare Zeit hin über den tiefen Preisen der vergangenen Jahre liegen wird», schreibt das Unternehmen.

Anpassungen bei den Herkunftsnachweisen

Gleichzeit mit der Erhöhung der Rückliefertarife gab das Unternehmen auch bekannt, dass es seine Vergütung für die Herkunftsnachweise HKN von 4,5 auf einen Rappen pro kWh senkt. Die 4,5 Rappen pro kWh für diese HKN lägen deutlich über deren Marktwert, begründet das Unternehmen. Damit habe die BKW den tiefen Marktwert von Strom der vergangenen Jahre ein Stück weit kompensiert. Mit der stark positiven Entwicklung der Strommarktpreise im Jahr 2021 habe der eingespeiste Strom an Wert gewonnen – die Kompensation durch eine HKN-Vergütung deutlich über dem Marktwert erweise sich daher nicht mehr als notwendig, erklärt die BKW.