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SSES begrüsst gesetzliche Anpassungen zugunsten der Solarenergie

K3 Handwerkcity - Aussenansicht der Solarfassade, © Daniele Bernasconi, IngEne Sagl

Im Rahmen der Vernehmlassung zu den Anpassungen am Energiegesetz, die am 23. Mai endet, hat sich auch die SSES zu den Punkten, welche sich auf Solaranlagen beziehen, geäussert. Die vorgeschlagenen Steuererleichterungen und die Ausweitung des Meldeverfahrens werden den Ausbau der Solarenergie vereinfachen. Gleichzeitig fehlt es nach wie vor an wichtigen Stossrichtungen für den Ausbau, bspw. eine Solarpflicht auf Neubauten.

Beat Kohler

Grundsätzlich begrüsst die SSES die in der Vernehmlassung zum Energiegesetz gemachten Vorschläge. Enttäuscht ist die SSES aber, dass der Bundesrat die Solarpflicht nicht in die Vorlage aufgenommen hat. Eine solche Solarpflicht ist zwingend notwendig, wenn das vom Bund ausgewiesene Solarpotenzial wirklich realisiert werden soll. Ohne Pflicht wird es trotz aller Fördermassnahmen nicht möglich sein, den Ausbau in der angestrebten Zeit und im gewünschten Umfang zu realisieren. Dies obwohl der Ausbau in der Bevölkerung an sich kaum bestritten ist. Ist der Grundsatz mit einer Solarpflicht geklärt, werden bereits zu Beginn der Planungen von Sanierungen und Neubauten Solaranlagen selbstverständlich mit einbezogen. Damit diese Massnahme akzeptiert wird, braucht es aber auf der anderen Seite Investitionssicherheit für Solaranlagen, wie sie von der SSES seit langem gefordert wird.

Damit eine Solaranlage attraktiver wird, helfen sicher auch steuerliche Anreize, wie sie in der Vorlage skizziert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Neubauten steuerlich anders behandelt werden sollen als Bestandsbauten. Die heutige Situation führt zur unsinnigen Situation, dass Bauherrschaften beim Neubau häufig auf eine Solaranlage verzichten und diese zu einem späteren Zeitpunkt installieren. Das führt zu einem unverhältnismässigen Mehraufwand, der gesamtwirtschaftlich und ökologisch nicht gewünscht sein kann. Dementsprechend ist die SSES der Meinung, dass diese steuerlichen Anpassungen überfällig sind.

Positiv bewertet die SSES auch die geplante Ausweitung des Meldeverfahrens. Das heute bestehende Meldeverfahren hat sich an sich bewährt, auch wenn es – oft aus Unwissen – noch nicht immer angewandt wird. Die Ausweitung des Meldeverfahrens ist sicher der richtige Schritt, um Fassadenanlagen, die einen wichtigen Anteil an die Winterstromversorgung leisten können, stärker voranzubringen. Die SSES wünscht sich eine möglichst grosszügige Auslegung der Voraussetzungen unter denen eine Solaranlage an Fassaden als genügend angepasst gilt. Die Anlagen, welche weiterhin Bewilligungspflichtig bleiben, sind bereits sehr klar umrissen, so dass es möglichst wenig weitere Einschränkungen braucht.