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SSES lehnt die Vorlage zum StromVG ab

Die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES und der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE lehnen die Vorlage zum StromVG ab

 

Aus der Sicht der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES und dem Fachverband VESE gibt es bei der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) inhaltlich zu viele Mängel und Fehlanreize, als dass diese als Ganzes gutgeheissen werden kann. Sie kritisieren insbesondere die Nichtberücksichtigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie die Entsolidarisierung der Finanzierung der Energiewende durch die vorgesehene Liberalisierung des Strommarktes. 

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des StromVG vernachlässigt aus der Sicht der SSES und VESE die erneuerbaren Energien und ihr Potential. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der vielerlei Schlupflöcher für die Vermarktung von Atomstrom und Energie aus fossilen Ressourcen die Energiewende ausgebremst wird. Denn: Sollte das neue StromVG so angenommen werden, können Dritte im liberalisierten Markt dem Endverbraucher bis zu 100% Dreckstrom (z.B. Kohlestrom) verkaufen, lediglich in der Grundversorgung soll mehrheitlich einheimische, erneuerbare Energie verkauft werden müssen.

Weiter fordert die SSES, dass die externen Kosten der fossilen Stromerzeugung endlich internalisiert werden. Würde z.B. auf ausländischen Kohlestrom die Schweizer CO2-Abgabe erhoben, so würde sich dadurch der Kohlesstrom schlagartig um ca. 10 Rp/kWh verteuern und läge dann bei ca. 15 Rp/kWh, dies ist wesentlich höher als der Strompreis neuer Solaranlagen.

«Es ist schade, dass der Bundesrat die durch die Annahme der Energiestrategie 2050 gegebenen Möglichkeiten nicht nutzt» erklärt der Präsident der SSES, Walter Sachs: «Wir ermutigen den Bundesrat, hier deutliche Nachbesserungen vorzunehmen. Insbesondere ist es unverständlich, warum nur die Verbraucher, welche in der Grundversorgung bleiben, den notwendigen Umbau der Energieversorgung mitfinanzieren sollen. Wir fordern hier gleichlange Spiesse, das heisst auch der Stromverkauf durch Dritte sollte nach den gleichen Regeln, wie die der Grundversorgung, erfolgen.»

Weiterhin soll mit dem neuen StromVG auch die gerade eingeführte Regelung «70/30», für den Strompreis wieder aufgehoben werden, es werden neu bis zu 100% Leistungstarif (bisher 30%) möglich sein. Dieser Wechsel untergräbt jegliche Planungs- und Investitionssicherheit im Bereich des wachsenden Segments der Eigenverbrauchsgemeinschaften. Wir wünschen uns, dass die bisherige Regelung zumindest beibehalten wird.

 

Alle Details zu den genannten Punkten können Sie in der Vernehmlassungsantwort der SSES und VESE nachlesen.