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Swissolar skeptisch gegenüber Bundesbeschlüssen

Foto: Beat Kohler

Die vom Bundesrat beschlossene weitere Absenkung der Beiträge der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen per 1. April 2020 stösst bei Swissolar auf Unverständnis. Der Bundesrat begründet die Senkung der Beiträge mit einer für den Branchenverband fragwürdigen Annahme, wonach die Investitionskosten im April 2020 um über 9 Prozent tiefer liegen würden als im Vorjahr. Tatsache sei jedoch, dass die Modulpreise seit Jahresbeginn stabil sind oder sogar leicht steigen. Es resultierten tiefere Förderbeiträge, aber keine Massnahmen zur Kostenreduktion.

Pressedienst/Redaktion

Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2019 Revisionen der Energieeffizienzverodnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) verabschiedet. Die Swissolar kritisiert Förderungskürzungen innerhalb der EnFV, in der die Einmalvergütung (EIV) wie auch die Einspeisevergütung (EVS) gekürzt werden. Als Voraussetzung für eine weitere Absenkung der EIV hat die Swissolar in der Vernehmlassung die Reduktion des bürokratischen Aufwands beim Bau einer Photovoltaikanlage genannt. Allein die verschiedenen Bewilligungen und Kontrollen verursachten einen Aufwand von 8 bis 12 Stunden pro Anlage. Swissolar hat in der Vernehmlassung verschiedene Vorschläge zum Abbau von Bürokratie gemacht, die aber bisher, mit Ausnahme einer vereinfachten Anlagenbeglaubigung bei der Pronovo, nicht berücksichtigt worden seien. Unter dem Strich sinkt der Anteil der Einmalvergütung an den Investitionskosten nochmals, was den Bau von Photovoltaikanlagen weniger attraktiv mache und damit im Widerspruch zu den Zielen der Energiestrategie 2050 und den klimapolitischen Zielen der Schweiz liegt.

Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurde immerhin auf eine Absenkung der leistungsbezogenen Beiträge verzichtet. Stattdessen wird der Grundbeitrag um 29 Prozent reduziert. Dies schaffe indirekt einen Anreiz, Anlagen nicht zu knapp zu dimensionieren. Heute werden meist auf Eigenverbrauch optimiertekleine Anlagen gebaut, die oft nicht die ganze zur Verfügung stehende Dachfläche nutzen, was volkswirtschaftlich und in Bezug auf den notwendigen Ausbau der Solarenergie problematisch sei.

Ebenfalls reduziert wird der Vergütungssatz des Einspeisevergütungssystems (EVS) für Photovoltaikanlagen (9 statt 10 Rp./kWh). Dies sei aus den genannten Gründen ebenfalls fragwürdig, aber für den weiteren Ausbau der Photovoltaik wenig relevant, da praktisch keine neu erstellte Anlage vom EVS profitieren könne.

Unproblematisch ist aus Sicht von Swissolar hingegen die Teilrevision der EnV. Für die Solarbranche relevant ist Art. 16 Abs. 3, wo die Referenzkosten des externen Stromprodukts bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch definiert werden.