SubPagesTopPicture

Teilrevision EnV, EnFV und HKSV: SSES fordert erneut die Schaffung von langfristig stabilen und minimalen Rückliefertarifen

Foto: Schweizer Solarpreis

Die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES weist in ihren Vernehmlassungseingaben zu den Revisionen im Bereich des Bundesamtes für Energie erneut darauf hin, dass mit der Schaffung von langfristig stabilen und minimalen Rückliefertarifen viele Ausbauprobleme für die Solarenergie behoben werden könnten. Damit kann sie eine Senkung der Einmalvergütung unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht unterstützen.

Grundsätzlich ist die SSES der Meinung, dass Solarenergie auch ohne staatliche Hilfe rentabel und finanzierbar wäre. Dies dank der rasanten Entwicklung in den letzten zehn Jahren. Allerdings fehlt es in der Schweiz dafür nach wie vor an den passenden Rahmenbedingungen. Die aktuelle Ausgestaltung der Rückliefertarife und die vielseitigen Interpretationen der geltenden Bestimmungen durch die Elektrizitätswerke verhindern einen langfristig stabilen und minimalen Mindesttarif, der den Investoren die notwendige Sicherheit geben würde.

Solange die Produzentinnen und Produzenten durch volatile Rückliefertarife das Marktpreisrisiko tragen, sollten sie zumindest eine minimale Absicherung über die EIV erhalten. Die momentane Situation, das Investitionsrisiko über den Eigenverbrauch abzufedern, führt zu mehrheitlich teilbelegten Dächern und es werden kaum reine Produktionsanlagen zugebaut, die für die Energiewende aber unerlässlich sind. Ein weiteres Problem stellt die hohe Komplexität der vorhandenen Instrumente dar, wozu auch die ZEV gehört: im schlimmsten Fall wird aus Überforderung Seitens Investor*in gar keine Anlage realisiert. Zudem können unter den jetzigen Bedingungen die empfohlenen durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) von 4,98% nicht erreicht werden. Dies hat das BFE bereits festgestellt: «Wenn der WACC und damit die zu erzielende Rendite zu klein ist, besteht für Kapitalgeber kein Anreiz in Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien zu investieren». Es erschliesst sich der SSES nicht, wieso die Politik nicht hier den Hebel ansetzt. Unter diesen Umständen kann sie einer weiteren Senkung der Einmalvergütung nicht zustimmen.

Mit den weiteren Verordnungsanpassungen ist die SSES einverstanden. Sie äussert jedoch Bedenken in Bezug auf die Präzisierung der Effizienzmassnahmen im EnV: allenfalls müssten diese weiter geschärft werden. Zudem empfiehlt die SSES bei der Revision der HKSV den Ausschluss der energetischen Verwertung von Siedlungsabfällen aus den «Erneuerbaren», da diese faktisch mehrheitlich aus Plastik und damit fossilen Energien bestehen.

 

Unsere Eingaben können Sie hier einsehen: