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Wichtiger Gerichtsentscheid für erneuerbare Kraftwerksprojekte

Foto: Beat Kohler

Drei Windparks haben in den letzten zwei Monaten gerichtliche Hürden gemeistert. Jüngstes Beispiel ist der Windpark Sainte-Croix. Dank dem Verwaltungsgericht des Kantons Waadt ist das Projekt einen Schritt weiter: Die Unterlagen, die die Nachhaltigkeit des Projekts unter Beweis stellen, wurden als verlässlich eingestuft.

Suisse Eole/Redaktion

Die Stiftung Landschaftsschutz, Bird Life, Helvetia Nostra und die Vereinigung für den Schutz von Gittaz und des Mont-des-Cerfs – die Liste der Beschwerdeführenden war lang. In seinem Urteil vom 8. November 2018 spricht sich nun das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt für das Windprojekt Sainte-Croix aus, das im letzten Jahrtausend lanciert wurde und seither verzögert wird. Vom Vogel- und Fledermausschutz über den Lärm- und Landschaftsschutz bis hin zum Bau und den Kompensationsmassnahmen seien die Themen verlässlich abgeklärt und beschrieben und die nötigen Massnahmen geplant worden, stellt das Gericht fest. Eine wesentliche Argumentation des Gerichts: Das 1997 gestartete Windenergieprojekt leistet mit einer Jahresproduktion von rund 22 Megawattstunden einen Beitrag, um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. «Der Entscheid ist ausgesprochen wichtig für die Nutzung umweltfreundlicher Windenergie in der Schweiz», erklärt Reto Rigassi, Geschäftsführer von Suisse Eole. «Das Verwaltungsgericht hat das nationale Interesse von Windenergieanlagen berücksichtigt. Gleichzeitig stützt es damit den Entscheid der Stimmbürger von Ste. Croix, die dem Projekt schon 2012 zugestimmt haben.» Die süd-östlich des Dorfs Sainte-Croix geplanten sechs Anlagen werden jährlich Strom für bis zu 6300 durchschnittliche Haushalte liefern, davon einen grossen Teil im Winterhalbjahr.

Windpark Aufwind auch auf dem Grenchenberg

Ende September hatte auch das Solothurner Verwaltungsgericht die Beschwerde von Bird Life und dem Vogelschutzverband des Kantons Solothurn gegen das Windparkprojekt auf dem Grenchenberg abgewiesen. Das Gericht kam in seinem 42 Seiten umfassenden Urteil zum Schluss, dass die Interessen des Vogel- und Fledermausschutzes mit verschiedenen Massnahmen im Projekt korrekt berücksichtigt worden seien. Dies war von Bird Life bezweifelt worden. Bezüglich der ebenfalls in Zweifel gezogenen Rentabilität der Anlage gehen die Richter mit der Regierung einig, dass selbst bei aus Vogelschutzgründen reduzierten Betriebszeiten noch ein öffentliches Interesse am Bau der Anlage besteht. Der Windpark Grenchenberg soll jährlich Strom für rund 9100 durchschnittliche Haushalte liefern. Das Projekt soll jährlich 32 Megawattstunden Strom produzieren, den grössten Teil im Winterhalbjahr.

Baugesuch für Windpark Gotthard

Am 16. November 2018 wurde dir Bauarbeiten für den Windpark auf dem Gotthard ausgeschrieben. Eine Beschwerde beim Tessiner Verwaltungsgericht wäre für den Tessiner Heimatschutz der logische nächste Schritt im Kampf gegen den Windpark auf dem Gotthard gewesen, der bereits seit 2004 in Planung ist. Doch darauf verzichtet nun die Societa Ticinese Arte e Natura (Stan), die Tessiner Sektion des Heimatschutzes. «Der Entscheid zeigt, dass die Richterinnen und Richter einerseits das Potenzial der Technologie und andererseits auch das nationale Interesse der Windstromproduktion erkennen, so dass die Windprojekte von Windenergiegegnern nicht mehr ohne weiteres ausgebremst werden können», führt Reto Rigassi aus. Der Windpark auf dem Gotthard soll jährlich rund 20 Megawattstunden Strom produzieren.