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Berner Kantonsparlament unterstützt Solarenergie

Mit 139 zu 3 Stimmen sprach sich das Kantonsparlament für mehr Investitionssicherheit für grosse Solaranlagen aus. Foto: Beat Kohler

Der Bernische Grosse Rat hat drei Postulate mit grosser Mehrheit überwiesen, die unter anderem mehr Investitionssicherheit für grosse PV-Anlagen und eine Eigenstrompflicht für grosse Stromverbraucher fordern.

Beat Kohler

Ohne Diskussionen hat das Berner Kantonsparlament am Donnerstag drei Vorstösse überwiesen. Mit 139 zu 6 Stimmen hiessen die Grossrätinnen und Grossräte das Anliegen gut, eine Eigenstrompflicht für grosse Stromverbraucher zu prüfen. Eine Eigenstrompflicht war in der letzten Energiegesetzrevision vorgesehen, die an der Urne knapp gescheitert ist. In einer neuen Vorlage soll die Eigenstrompflicht wieder aufgenommen werden. Der Regierungsrat will im Rahmen der in der kantonalen Energiestrategie vorgesehenen Massnahme «Förderung grosser PV-Anlagen mit geringem Eigenverbrauch» zusätzlich prüfen, wie für grosse Solarstromanlagen grösstmögliche Investitionssicherheit geschafft werden kann. Damit kommt er der Forderung des zweiten Postulates nach, welche mehr Investitionssicherheit bei grossen Solaranlagen fordert. Dieses Postulat wurde mit 139 zu 3 Stimmen gutgeheissen.

Dezentrale Speicher sind völlig unbestritten

Einstimmig verabschiedet hat das Kantonsparlament die Forderung zu prüfen, wie dezentrale Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energie mit den kantonalen Rahmenbedingungen oder finanziellen Mitteln gefördert werden können. In seiner Antwort verweist der Regierungsrat ebenfalls auf neue Massnahmen in der kantonalen Energiestrategie. Einerseits sollen mit der neuen Massnahme «Saisonale Wärmespeicherung fördern» Anlagen zur saisonalen Energiespeicherung, wie bewirtschaftete Erdwärmesonden-Felder oder Power to X Anla- gen mit entsprechender Speicherbewirtschaftung verstärkt gefördert werden. Andererseits beabsichtigt die Massnahme «Stromspeicher» die Schaffung von Grundlagen zur Verbreitung von Stromspeichern, um den Eigenverbrauchsgrad der selbstproduzierten erneuerbaren Energie zu erhöhen und folglich das Stromnetz zu entlasten. Die kantonale Energiegesetzgebung erlaube eine gezielte Förderung neuer Technologien im Bereich erneuerbarer Energien, so auch von dezentralen Energiespeichern. Im Rahmen der periodischen Überarbeitung des kantonalen Förderprogramms werde der Regierungsrat die Förderung von Speichertechnologien und deren Aufnahme ins kantonale Förderprogramm prüfen.