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Bundesgericht weist Rekurse gegen den Windpark Sur Grati ab

Das Bundesgericht hat den Rekurs gegen den Nutzungsplan bezüglich des Windparks Sur Grati abgewiesen. Der Nutzungsplan sieht die Errichtung von sechs Windenergie-anlagen vor, die jährlich 49 GWh Strom produzieren werden – das entspricht dem Verbrauch von ungefähr 45 000 Personen.

Suisse Eole/Redaktion

«Wir freuen uns, dass sich das Bundesgericht zum dritten Mal in weniger als einem Jahr zu Gunsten der Windenergie ausspricht. Das zeigt einmal mehr, dass sich die Schweizer Windparks auf eine solide und technisch einwandfreie Planung stützen», erklärt Lionel Perret, Geschäftsführer von Suisse Eole, in einer Medienmitteilung. Im April 2021 gab das Bundesgericht grünes Licht für den Windpark Sainte-Croix und im November für den Windpark Grenchenberg. Das Windparkprojekt Sur Grati ist in der Region verankert und wird von den Gemeinden Premier, Vallorbe und Vaulion sowie dem regionalen Energieversorger VOénergies getragen.

Ausgleichsmassnahmen und Schutz reichen aus

Das Bundesgericht hat den Rekurs abgewiesen, der von Helvetia Nostra, Paysage-Libre Vaud, Association SOS Jura Vaud Sud und Einzelpersonen gegen den Entscheid des Waadtländer Verwaltungsgerichts vom Herbst 2019 eingelegt wurde. Mit diesem Entscheid sei bereits die Fundiertheit des Projekts und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bestätigt worden, schreibt Suisse Eole. Die Bundesrichter waren unter anderem der Ansicht, dass die Ausgleichsmassnahmen sowie der Schutz der Vogelwelt und der Fledermäuse ausreichend sind: So sind Massnahmen, wie die Detektion durch Radarsysteme und das Anhalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten, zum Schutz von Zugvögeln, Fledermäusen sowie insbesondere dem Baumpieper und der Waldschnepfe vorgesehen.

14 Jahre nach dem Startschuss

Die Richter wiesen auch das Argument zur erwarteten Energieproduktion zurück, denn die in der Energieverordnung festgelegte Schwelle von 20 GWh zur Erreichung des nationalen Interesses wird im Falle von Sur Grati bei weitem übertroffen. Zudem sind die Windenergieanlagen, die 70 % ihrer Stromproduktion im Winter liefern, eine willkommene Ergänzung der anderen erneuerbaren Energiequellen. Mit diesem Urteil kann das Projekt 14 Jahre nach dem Startschuss nun fortgesetzt werden. «Im ersten Quartal 2022 werden wir die Auswahl bezüglich der Windenergieanlagen treffen und im Herbst das Baugesuch einreichen», erklärt Stéphane Costantini, Gemeindepräsident von Vallorbe, gegenüber Suisse Eole. Wenn es keinen weiteren Einsprachen gibt, könnte der Bau des Projekts, das von den Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden angenommen wurde, 2023 starten.