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Elektrofahrzeuge für die Bundesverwaltung

Die Nachfrage nach Elektromobilität steigt. Die deutsche Förderprämie soll die Nachfrage weiter fördern. Bild: Pixabay.

Die Chefin VBS, Bundesrätin Viola Amherd, hat neue Regelungen für die Beschaffung der Fahrzeuge für die Bundesverwaltung erlassen. Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, beschafft das VBS ab diesem Jahr für die Departemente im Grundsatz nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.

VBS/Redaktion

Die zivil immatrikulierte Fahrzeuge der Bundesverwaltung werden von den einzelnen Verwaltungseinheiten beim Bundesamt für Rüstung armasuisse bestellt. Diese zentrale Beschaffungsstelle gehört zum VBS. Um die CO2-Emmissionen dieser Fahrzeuge nachhaltig zu senken, hat das VBS auf Anfang Jahr die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen angepasst. Im Grundsatz werden nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge angeschafft. Der Begriff des rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs umfasst batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit Energieträger Wasserstoff oder Methanol. Diesen gleichgestellt sind Fahrzeuge, die mit einer anderen, gleichwertigen CO2-neutralen Technologie betrieben werden.

Die Anschaffung von Fahrzeugen mit fossilen Treibstoffen bleibt in begründeten Fällen weiterhin möglich, insbesondere dort, wo noch keine Elektrofahrzeuge verfügbar sind, die den Anforderungen genügen. Für Ausnahmen ist eine Bewilligung des jeweils zuständigen Generalsekretariats der Departemente notwendig.

Die Bundesverwaltung verfügt zurzeit insgesamt über rund 1500 zivil immatrikulierte Fahrzeuge. Davon sind heute rund 40 rein elektrisch betrieben. Pro Jahr werden zwischen 150 und 200 Verwaltungsfahrzeuge beschafft, davon waren im Jahr 2019 neun Fahrzeuge rein elektrisch betrieben.

Klimapaket für weniger Treibausgasemissionen

Auslöser der Revision der Weisungen des VBS waren die Bundesratsbeschlüsse zum Klimapaket Bundesverwaltung vom 3. Juli 2019 und vom 13. Dezember 2019. Damit verpflichtete der Bundesrat die zivile Bundesverwaltung zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 um 50% gegenüber 2006 und das VBS zu einer Reduktion um mindestens 40% gegenüber 2001.