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Falsche Modulleistungsangaben bei Amazon

Das UVEK eröffnet die Vernehmlassung von sechs Verordnungen, die u.a. auch den Betrieb und die Installation von PV-Anlagen tangieren. Bild: Pixabay.

Vorsicht beim Kauf von Solarmodulen im Internet. Bei Amazon werden flexible Solarmodule aus China und Übersee angeboten. Die weisen zum Teil fantastische Leistungsangaben auf. Rolf Haselhuhn von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) hat diese unter die Lupe genommen.

Pressedienst/Redaktion

Auf Amazon wird ein Solarkit mit Laderegler und 250Watt-Modul für 250 € angeboten. Das wäre ein absolutes Schnäppchen bei einem spezifischen Preis von 1€/W, und das auch noch inklusive Laderegler. Bei näherer Betrachtung allerdingss scheint dies unrealistisch. Bei den angegebenen Abmessungen der Module ergeben sich 55% Wirkungsgrad. Also Module, die den Weltrekord halten. Ralf Haselhuhn, der Vorsitzende des Fachausschusses Photovoltaik der DGS machte deshalb den Praxistest. Beim Versuch mit etwa 900 W/m² Einstrahlung bestimmte er die Nennleistung: Das Modul hatte gerade mal eine MPP-Leistung von etwa 70 Watt.

Verstoss gegen Verbraucherschutz

Da der Verkäufer die Module auf dem Deutschen Markt anbietet, verstößt er mit seiner falschen Leistungsangabe gegen EU- und Deutsches Recht. Deshalb wies Ralf Haselhuhn die Firma per Brief darauf hin: „Sie haben nach EU-Recht für Waren (hier PV-Module) zum Verkauf in Europa das CE-Zeichen zu erfüllen. Dieses schreibt für Europa für PV-Module die Einhaltungen der internationalen Standards IEC 61215, IEC 61730 und der EN-Norm EN 50380. Nach der EN Norm 50380 müssen Sie die Angaben zur maximalen Leistung nach dieser Norm und Messung der Leistung nach der IEC 61215 machen. Dies ist nicht erfolgt. Hiermit weise ich Sie darauf hin, dass Sie damit einen Verstoß gegen EU-Recht begehen. Ich fordere Sie, auf die Leistungsangabe des PV-Moduls bei Amazon auf 70 W zu ändern. Ich arbeite für eine Organisation in Deutschland, der DGS (www.dgs-berlin.de) die sich um den Verbraucherschutz in der Solartechnik kümmert. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, werde ich die Deutsche Wettbewerbsaufsicht informieren.“ Bis zum Redaktionsschluss (27.8.2020) hat sich der Verkäufer nicht gemeldet.