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Bundesgericht bestätigt freie Wahl des Messdienstleisters

Foto: Beat Kohler

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Messdienstleistungen mit Lastgangmessungen nicht den EWs vorbehalten sind. Lastgangmessungen waren bis anhin Pflicht für Anlagen ab 30kWp. Es gibt somit keine rechtliche Grundlage für eine Monopolstellung der EWs bei der Messung der Produktionsdaten.

Pressedienst/Redaktion

Die Swiss Metering AG kämpfte seit über zwei Jahren für einen Bündner Landwirt der die hohen Kosten der Lastgangmessung des zuständigen Elektrizitätswerke anzweifelte. In einem vorhergehenden Urteil erkannte das Bundesverfassungsgericht zwar die Richtigkeit der Argumentation der Swiss Metering AG, entschied aber aus uns unverständlichen Gründen trotzdem zugunsten des Elektrizitätswerks.

Die Swiss Metering zog den Entscheid weiter und bekam nun in letzter Instanz Recht. Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes können Drittanbieter ebenfalls Lastgangmessungen vornehmen und somit den Produzenten günstigere Preise anbieten. Unklar ist im Moment noch, wie die Auflagen des Bundesgerichtes von den EWs umgesetzt werden. Diese müssen nämlich die Anbieter vorerst evaluieren, damit die Messungen die Sicherheit und den Netzbetrieb nicht gefährden. Von der ElCom wird nun erwartet, dass sie alle Schweizer EWs mit einer entsprechenden Norm anweist, unabhängige Dienstleister zuzulassen. Bis diese Norm publiziert wird, könnten die Elektrizitätswerke weiterhin auf ihrem Standpunkt beharren.

Auf pvtarif.ch sind die Kosten für Lastgangmessungen abgebildet. Durchschnittlich kostet eine Messung rund 540 Franken im Jahr. In Einzelfällen beträgt die Messung sogar über 2600 Franken im Jahr. Diese hohen Kosten haben Anlagen zwischen 30 bis50 kWp in der Vergangenheit unrentabel gemacht. Die Swiss Metering AG bietet dieselbe Leistung für 300 Franken im Jahr an.

Mit den neuen Stromversorgungsverordnung, die im Zusammenhang mit der am 21. Mai vom Volk angenommenen Energiegesetzgebung per 1. Januar 2018 erlassen werden, werden sich teilweise neue rechtliche Grundlagen ergeben. Die Verordnungen müssen vom Bundesrat aber noch beschlossen werden. Noch bevor die neuen Rechtsgrundlagen in Kraft treten, sind die eidgenössischen Räte gerade jetzt daran, im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz für den Aus- und Umbau der Stromnetzte, die Grundlagen für das Messwesen erneut anzupassen. Es ist zu hoffen, dass der höchstrichterlich bestätigte Wettbewerb im Strommesswesen durch Schaffung neuer Rechtsgrundlagen nicht sogleich wieder ausgeschaltet oder behindert wird.

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), eine Fachgruppe der SSES, zeigt sich sehr erfreut über diesen Entscheid. Mit günstigeren Messtarifen bieten sich neue Möglichkeiten für die unabhängigen Energieerzeuger und wir machen einen wichtigen Schritt weiter zu einer dynamischen, dezentralen und zukunftsgerichteten Stromversorgung.