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Manöver der Netzbetreiber bei den Einspeisevergütungen für 2018

Was für Manöver betreiben die Netzbetreiber bei den Einspeisevergütungen für 2018 vor dem Hintergrund der noch nicht endgültig festgeschriebenen Energieverordnung? Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), Betreiber des Vergleichsportals der Einspeisevergütungen pvtarif.ch, appelliert an den Bundesrat, dem Druck einiger grossen Netzbetreiber nicht nachzugeben, und die Energieverordnung bei den Vergütungen keinesfalls abzuschwächen.

Pressedienst/Redaktion

Über den Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE

VESE, eine Fachgruppe der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES, ist der Verband der unabhängigen Energieerzeuger, und vertritt die Interessenten von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Elektrizität ohne eigenes Verteilnetz. Der VESE setzt sich eine für eine Eneergiewende mit möglichst vielen Anlagen in Bürgerhand. Der VESE versteht sich als kooperativer Vermittler zwischen Bürgern, welche die Energiewende aus eigener Kraft vorantreiben, und Elektrizitätswerken, welche die Energiezukunft nachhaltig gestalten möchten.

Über pvtarif.ch

Dieses von VESE initiierte und von EnergieSchweiz mit unterstützte Projekt hat zum Ziel, für Transparenz bei den Rückliefertarifen in der Schweiz zu sorgen – siehe auch www.pvtarif.ch

Nach der Annahme der Energiestrategie 2050 sollte eigentlich alles klar sein: Statt dem Marktpreis gelten neu die Gestehungskosten als Referenzpreis für die Höhe der Vergütung von eingespeister Energie. So stand es zummindestens im Entwurf der Verordnung, welche zum Zeitpunkt der Volksabstimmung am 21. Mai vorlag. Diese Regelung hätte eine Anhebung der heute bei einzelnen Netzbetreiben sehr tiefen Vergütungen bewirken sollen. Dies weil die Gestehungskosten der Netzbetreiber allgemein deutlich über den sogenannten Marktpreisen liegen, also über den Preisen für international gehandelten Graustrom.

Kampf hinter den Kulissen

Es jedoch ist davon auszugehen, dass diese Formulierung im Verordnungsentwurf verschiedenen Netzbetreibern nicht gefällt. Sie sind daran vor und hinter den Kulissen zu versuchen, bis zum November – dem angekündigten Zeitpunkt der Veröffentlichung der definitven Verordnung – den Bundesrat noch umzustimmen.

Vor diesem Hintergrund veröffentlichten gleich mehrere grosse Netzbetreiber – darunter auch einige, welche schon bisher sehr tiefe Vergütungen ausgerichtet haben – per Ende August weitere Absenkungen ihrer Vergütungen für 2018. Die betroffenen Unternehmen begründen diese Massnahmen mit den üblichen vermarktungstechnischen und wirtschaftlichen Argumenten. Die Vermutung liegt aber nahe, dass mit solchen Ankündigungen vor allem ein Zeichen gesetzt wird: Die betroffenen Unternehmen demonstrieren dem Bundesrat, dass sie mit der vorliegenden Verordnung nicht einverstanden sind. Und sie zeigen mit diesen vorzeitigen Ankündigungen auch, dass sie bereit sind, dagegen auf die Barrikaden zu gehen.

 

Tarife 2017 und angekündigte Tarife 2018 für die Vergütung für Strom aus einer PV-Anlage von 10 kWp, in Rp/kWh (*: die BKW gibt ihren Tarif 2018 erst nach Veröffentlichung der definitven Verordnung bekannt). Grafik: VESE

Höhere Preise sind möglich

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), eine Fachgruppe der SSES, bedauert diese Haltung. Zumal die betroffenen Netzbetreiber alle mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören, welche bei der Energiewende eigentlich eine Vorbildrolle einnehmen sollte. Der VESE weist zudem gerne darauf hin, dass andere grosse Netzbetreiber ihre Vergütungen im 2018 auf hohen Niveau beibehalten wollen. Deren Vergütungen sind zum Teil mehr als doppelt so hoch als die Tarife am unteren Ende der Skala. Dies beweist ganz klar, dass es einem Netzbetreiber sehr wohl möglich ist, für erneuerbaren Strom der unabhängigen Produzenten eine angemessene Vergütung zu bezahlen – wenn der Wille dazu vorhanden ist.

Für den VESE ist die Durchsetzung von fairen Einspeisevergütungen in der ganzen Schweiz eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende, und er appelliert in diesem Sinne an den Bundesrat, in diesem Punkt keinesfalls nachzugeben.