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Revidierte Niederspannungs-Installationsverordnung per 1. Januar 2018 in Kraft

Die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Der Bundesrat hat eine Revision der NIV beschlossen, mit der die Rechtsgrundlagen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Pressedienst/Redaktion

Neue Installationsmaterialien und Werkzeuge, Änderungen in der Berufsausbildung, der wirtschaftliche Druck, die steigende Zahl ausländischer Marktteilnehmer sowie die zunehmend dezentrale Energieproduktion sind nur einige der Herausforderungen, mit denen das Elektroinstallationsgewerbe heute konfrontiert ist. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Teilrevision der NIV wird die Rechtsgrundlage an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.

Inhalt der Verordnungsrevision

Die Änderungen und Ergänzungen dienen der Beibehaltung und möglichst der Verbesserung der Sicherheit von elektrischen Niederspannungsinstallationen. Angepasst werden insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung einer Installationsbewilligung, die Vorschriften über die Organisation der Installationsarbeiten, sowie die Vorschriften über den Vollzug und die Aufsicht durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI. Berücksichtigt wird auch die starke Zunahme von Anlagen zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien (insbesondere Photovoltaik), deren Installation und Kontrolle genauer geregelt wird.

Vernehmlassungsergebnisse

In der vom 6. September bis 5. Dezember 2016 durchgeführten Vernehmlassung zur Revision der NIV gingen 93 Stellungnahmen ein. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind in einem separaten Bericht publiziert.