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Schärfere Energieeffizienz-Vorschriften für Elektrogeräte

Bild: Pixabay.

In der Schweiz verwendete Elektrogeräte sollen weniger Strom verbrauchen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat Änderungen der Energieeffizienz-Verordnung (EnEV) beschlossen. Ein Teil der Änderungen tritt bereits per 15. Mai 2020 in Kraft, ein anderer Teil zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2021.

Pressedienst/Redaktion

Die Anzahl Elektrogeräte in Schweizer Haushalten nimmt zu. Glücklicherweise steigt aber die Energieeffizienz noch stärker an. Dennoch will der Bundesrat den Stromverbrauch durch Elektrogeräte weiter senken. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 22. April höhere Standards für die Energieeffizienz von Elektrogeräten fest gelegt. Die revidierte EnEV übernimmt die verschärften Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte in das Schweizer Recht. Die Energieeffizienzanforderungen an Kühl- und Gefriergeräten sind bereits heute und bleiben auch in der Schweiz strenger als diejenigen der EU. Dies gilt auch für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, für die es bisher keine Vorschriften gab.

Angleichung an Internationale Kategorien

Auch die Endverbraucherinnen und -verbraucher profitieren von diesen Anpassungen. Indem ineffiziente Geräte nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind, die hohe Lebenszykluskosten aufweisen. Ausserdem führen die Anpassungen zu einer Angleichung an die in der EU verwendeten Kategorien und Begriffe und erleichtern dadurch den Handel mit der EU. Deshalb begrüssen auch Hersteller, Importeure, Händler und Konsumentenvertreter die Änderungen EnEV und die Angleichung an das EU-Recht grundsätzlich, wie eine Konsultation Ende 2019 ergab.

ENergieeffizienz anhand Etikette ersichtlich

Konsumentinnen und Konsumenten können sich anhand der Energieetikette über die Energieeffizienzklasse eines Geräts informieren. Viele Gerätekategorien haben heute eine Skala von A+++ bis D – das ist unübersichtlich. Die EU führt deshalb per 1. März 2021 wieder die ursprüngliche Skala von A bis G ein. Dies jedoch auf einem höheren Niveau. Weiter passt die EU die Anforderungen über die Angabe des Energieverbrauchs in den Verkaufsunterlagen und in der Werbung an. Mit der vorliegenden Revision der EnEV übernimmt die Schweiz diese Vorgaben und die neue Etikette zeitgleich. Zusätzlich übernimmt sie auch einzelne Bestimmungen zur Reparatur, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zur Wiederverwendung.