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Sinkende Tarife bei Einspeisevergütungen für PV-Anlagen

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE erhebt jedes Jahr die Einspeisebedingungen der Verteilnetzbetreiber für Solarstrom schweizweit, und publiziert diese auf der Webseite www.pvtarif.ch. Neu liegen jetzt die Werte für 2017 vor: Seit Anfang Jahr beträgt der gewichtete Mittelwert der Vergütung für Strom aus einer 10 kWp PV-Anlage 9.0 Rp/kWh. Der mittlere Rückgang der Vergütungen im Vergleich zu 2016 betrug somit 14%. Dies vor dem Hintergrund von stabilen Tarifen beim Verkauf von Strom.

Pressedienst

«Die erneute Absenkung der durchschnittlichen Einspeisevergütungen sind sicher im Zusammenhang mit dem ElCom-Entscheid vom April 2016 zu verstehen. Gemäss diesem Entscheid ist heute einzig der Einkaufspreis von Fremdenergie eines EWs auschlaggebend für die rechtlich einforderbare Vergütung», erklärt Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE. Die neuen Daten des VESE, einer Fachgruppe der SSES, beziehen sich auf die 30 grössten Verteilnetzbetreiber der Schweiz, welche zusammen 64% der Schweizer Bevölkerung versorgen. Der gewichtete Tarif dieser Unternehmen betrug im Jahr 2015 10.8 Rp/kWh, im Jahr 2016 10.4 Rp/kWh, und neu im Jahr 2017 9.0 Rp/kWh, jeweils für eine 10 kWp Anlage. «Zum Glück gibt es nach wie vor eine Mehrheit der EWs, welche freiwillig einen höheren Einspeisetarif gewähren als das Minimum gemäss ElCom. Ein solcher Einspeisetarif berücksichtigt zum Beispiel auch die Gestehungskosten der EW-eigenen Kraftwerke, die höher liegen als die Einkaufspreise von Fremdenergie, sowie die zusätzliche Abnahme der Herkunftsnachweise zu einem Fixpreis», so Diego Fischer. Auf einen generellen Rückgang der Energiepreise kann der Rückgang der PV-Vergütungen nicht zurückgeführt werden, denn die H4-Tarife für Haushalte, welche etwa der Produktion einer einer kleinen PV-Anklage entsprechen, sind mit dem Jahreswechsel im Schnitt nur um 3% zurückgegangen.

Alleingang der BKW

Trotz dem allgemeinen Sinkflug nach unten sieht der VESE aber auch gewisse positive Tendenzen: einige der Schlusslichter von 2016 haben ihre Bedingungen klar verbessert, sei es durch höhere Tarife, oder die neu eingeführte garantierte Abnahme der Herkunftsnachweise. Der VESE denkt, dass die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der Tarife dank pvtarif.ch sicher wesentlich dazu beigetragen hat. Diego Fischer vom VESE: «Der politische Druck der vielen betroffenen privaten Anlagenbesitzer, welche dank pvtatrif.ch sehen, dass im Nachbardorf für die gleiche Energie unter Umständen doppelt so viel bezahlt wird, hat sicherlich die Tarifentscheide der EW’s für 2017 mit beeinflusst.»
Die grosse Ausnahme bildet vor diesem Hintergrund die BKW mit ihrem «Alleingang» in Form einer Absenkung von 9.7 Rp/kWh auf 4.0 Rp/kWh: in diesem Falle steht die politische Auseinandersetzung jedoch noch bevor, mit mehreren hängigen Vorstössen im Berner Grossen Rat, auf deren Ausgang man gespannt sein kann.

Energiestrategie wirkt sich aus

Für die Entwicklung der Tarife ab 2018 wird der Ausgang der Abstimmung über die Energiestrategie von Bedeutung sein: zwar ist in den Räten die Anbindung an die Energiepreise der gebundenen Kunden (H4- Tarif Modell) ganz am Schluss noch aus dem Gesetz entfernt worden, aber immerhin verhindert das neue Energiegesetz, dass der sehr tiefe sogenannte «BFE-Marktpreis» als Preis-Referenz herangezogen werden darf. Dies wird ab 2018, falls das Gesetz am 21. Mai angenommen wird, zu einer gewissen Stützung der Vergütungen am unteren Ende der Skala führen.
Die neuen Tarife von über 70 grossen und mittleren EW’s sowie ein interaktiver Vergleich zu den bisherigen Tarifen sind ab sofort auf der Webseite von VESE aufgeschaltet: www.vese.ch/pvtarif. Bis Ende Februar werden auch die Daten von weiteren ca. 200 kleineren EW’s vorliegen.