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Subventionierter PV-Strom muss im Inland bleiben

Medienmitteilung vom 20. Januar 2023: Das geplante Energie- und Stromversorgungsgesetz, welches sich zur Zeit in der UREK-N in Behandlung befindet, sieht hohe Investitionsbeihilfen für Photovoltaikanlagen vor. Doch die Verwendung des von diesen Anlagen produzierten Stroms ist nicht geregelt. Hier sind Nachbesserungen notwendig.

 

Was sieht das Gesetz vor?

Für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch sieht der Entwurf des Bundesrats in Art. 25 eine Einmalvergütung von bis zu 60% der Investitionskosten einer Referenzanlage vor. Gemäss Art. 15 haben die Netzbetreiber die Verpflichtung, diesen Strom abzunehmen und zu Gestehungskosten zu vergüten. Der Netzbetreiber kann diese Kosten bei den grundversorgten Verbraucherinnen und Verbauchern wieder einfordern.

Den Betreibern der PV-Anlagen wird dagegen keinerlei Verpflichtung auferlegt. Sie können frei entscheiden, ob sie ihren Strom zu Gestehungskosten dem Netzbetreiber oder zu Marktpreisen dem Markt verkaufen wollen. Zu Zeiten hoher Marktpreise werden die PV-Betreiber den Strom also am freien Markt, zu Zeiten niedriger Marktpreise der Grundversorgung verkaufen.

 

Was bedeutet das für die Versorgungssicherheit und die Strompreise?

Dass Anlagenbetreiber frei entscheiden können, an wen sie den Strom zu welchen Konditionen verkaufen, gefährdet aber die Schweizer Versorgungssicherheit. Denn wenn im Markt wenig Strom verfügbar ist, werden die Preise hoch sein und die PV-Betreiber ihren Strom im freien Markt verkaufen – allenfalls sogar ins Ausland. Das widerspricht aber dem Ziel des Gesetzes,  die Versorgungssicherheit zu stärken.

Auch auf die Konsumentenstrompreise wird dies Auswirkungen haben. Die Netzbetreiber haben wegen der fehlenden Regelung keinerlei Planungssicherheit. Sie müssen davon ausgehen, dass zu Zeiten hoher Marktpreise die PV-Anlagen in ihrem Netzgebiet ihren Strom an Dritte verkaufen. Dieser fehlt dann dem Netzbetreiber und er muss eine kurzfristige Ersatzbeschaffung zu hohen Preisen vornehmen. Diese Kosten werden auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden.

 

Für die SSES und VESE ist dies stossend: Die von der Bevölkerung via Netzzuschlagfond subventionierte Stromerzeugung sollte ihr auch zugute kommen. Dies umso mehr, da dieser neue PV-Strom unter Ausschöpfung aller geplanten Subventionen Gestehungskosten von 3-5 Rp/kWh haben wird. Zum Vergleich: Auf dem freien Markt werden zur Zeit zwischen 20 und 30 Rp/kWh gezahlt.

 

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt – Forderungen an die UREK-N

Nächste Woche tagt die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N). Gemäss öffentlicher Traktandenliste wird dort auch über das neue Bundesgesetz «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.» («Mantelerlass») gesprochen werden.

Und dies ist die einmalige Chance, das geplante Gesetz noch zu korrigieren. Die SSES und VESE fordern die UREK-N deshalb auf, gesetzlich sicherzustellen, dass von den Konsumenten subventionierter Solarstrom zu Gestehungskosten im Inland verkauft werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass Gewinne nicht privatisiert und Verluste solidarisiert werden.

 

Medienmitteilung als PDF

 

Medienkontakt SSES: Carole Klopfstein, Geschäftsleiterin SSES, 031 371 80 00, office@sses.ch

Medienkontakt VESE: Walter Sachs, Präsident VESE, 076 528 09 36, walter.sachs@vese.ch

 

Über die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES:

In Reaktion auf die Energiekrise von 1973 wurde die Schweizerische Vereinigung für Sonnenergie SSES am 11. Juni 1974 als privatrechtlicher Verein in Bern gegründet. Die SSES zählt rund 4500 Mitglieder und ist in 11 Regional- und Fachgruppen gesamtschweizerisch als Konsumentenorganisation im Bereich Solarenergie tätig. Die SSES ist Mitglied der Klima-Allianz und setzt sich für eine Schweiz 100% erneuerbar ein. Ihre Projekte umfassen Öffentlichkeits- und Informationsarbeiten, aber auch die Teilnahme am politischen Gestaltungsprozess und Projekte zur Förderung des Ausbaus der Solarenergie.

 

Über den Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE

VESE setzt sich für eine «Schweiz hundert Prozent erneuerbar» im Rahmen einer breit abgestützten Energiewende ein. Mitglieder von VESE sind Solargenossenschaften sowie private und institutionelle Betreibende von Anlagen für erneuerbare Energieproduktion, vor allem Solaranlagen. Organisiert ist VESE als Fachgruppe der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite https://www.vese.ch.