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Vertrag für Bezugsrecht aus AKW Fessenheim wird aufgelöst

Die Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG) löst per 31. Dezember 2017 den Vertrag für den Strombezug aus dem französischen Kernkraftwerk Fessenheim auf. Alpiq, Axpo und BKW sind je zu einem Drittel an KBG beteiligt.

Pressedienst

Die Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG löst den Vertrag für den Strombezug aus dem Kernkraftwerk Fessenheim auf. Diese vertragliche Vereinbarung mit EDF, der Eigentümerin und Betreiberin der Anlage, räumt KBG ein Bezugsrecht für Strom aus dem Kernkraftwerk Fessenheim in Frankreich ein. Der Vertrag und die damit verbundenen Rechte enden am 31. Dezember 2017.

Der Vertrag regelte die Energielieferungen aus dem Kraftwerk Fessenheim an KBG und gewährleistete KBG einen Strombezug in der Höhe von 15 % der Produktion aus jedem der beiden Kraftwerksblöcke. Dies entsprach jährlich rund 1700 GWh Strom. Die KBG ist ein Konsortium aus Alpiq, Axpo und BKW. Jede dieser Gesellschaften ist mit einem Drittel am Aktienkapital der KBG beteiligt und bezieht von der KBG den Strom entsprechend ihres Anteils.