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Windparkprojekt auf dem Montagne de Tramelan ist rechtmässig

Fotomontage Windprojekt Tramelan: BKW

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat seinen Entscheid zum Windparkprojekt «Prés de la Montagne – Montbautier» auf dem Montagne de Tramelan gefällt. Es weist sämtliche Beschwerden zurück und bestätigt die Rechtmässigkeit des Projekts.

Pressedienst/Redaktion

Die Gemeinden Tramelan und Saicourt sowie die BKW begrüssen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, wie die BKW in einer Mitteilung schreibt. Sie hoffen, dass das Projekt, das von den Bürgerinnen und Bürgern 2015 an der Urne angenommen wurde, nun vorankommen kann. Der jüngste Entscheid bestätige den Beschluss des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR), welches das Projekt im Juni 2016 genehmigt hat, sowie denjenigen der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) von 2019, heisst es in der Mitteilung.

Alle von den Rekurrenten erhobenen Beschwerden wurden vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt. Dies zeige, dass das 2012 von der BKW und den Grundstückeigentümern angestossene Projekt sämtliche Best Practices befolge, die für die Aufstellung von Windturbinen vorgeschrieben sind. Das Projekt befolge alle Gesetzen und Vorschriften in den Bereichen Natur, Umwelt und Landschaft, so die BKW. Zudem sei anzumerken, dass die Beschwerde beim Verwaltungsgericht nicht von einer Natur-, Umwelt- oder Landschaftsschutzvereinigung eingereicht wurde.

Die Gemeinden von Tramelan und Saicourt hoffen, dass der Wille der Bürgerinnen und Bürger nunmehr respektiert wird und das Projekt in die Umsetzungsphase gehen kann. Sie möchten diese Gelegenheit auch nutzen, um den Behörden und Mitgliedern der Arbeitsgruppe sowie den Mitarbeitern der Gemeinden zu danken, die viel Zeit in das Projekt investiert haben. Der Baubeginn könnte frühestens im Frühling 2022 erfolgen, sofern die Rekurrenten nicht ans Bundesgericht gelangen. Die BKW sieht vor, rund 35 Millionen Franken in den Bau des Windparks auf dem Montagne de Tramelan zu investieren.