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Erste Ausschreibung von SWEET gestartet

Das Bundesamt für Energie hat die erste Ausschreibung innerhalb des neuen Energieforschungsprogramms SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) gestartet. Das Leitthema dafür lautet „Integration der erneuerbaren Energien in ein nachhaltiges und widerstandsfähiges Schweizer Energiesystem“. Bewerben können sich Forschungskonsortien aus Hochschulen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand bis zum 12. Oktober 2020.

Pressedienst/Redaktion

SWEET ist das neue Energieforschungsprogramm des Bundes, um Konsortialprojekte zu fördern, die zentrale Forschungsthemen der Energiestrategie 2050 bearbeiten. Die Förderungen werden ausschliesslich durch wettbewerbliche Ausschreibungen erteilt. Die erste Ausschreibung mit dem Leitthema „Integration der erneuerbaren Energien in ein nachhaltiges und widerstandsfähiges Schweizer Energiesystem“ hat nun begonnen. Dafür sind 4 Forschungsaufgaben definiert:

 

  • Verbesserung der Effizienz von erneuerbaren Energiesystemen durch Flexibilität und Sektorkopplung
  • Integration der dezentralen Versorgung mit erneuerbarer Energie in das schweizerische Energiesystem
  • Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung
  • Nachhaltigkeit im Zentrum eines widerstandsfähigen Schweizer Energiesystems

Konditionen für die Förderung

Die Forschungsaufgaben müssen trans- und interdisziplinär angegangen werden. Die Konsortien erstellen dazu Portfolios von miteinander verbundenen Projekten. Die Konsortialprojekte haben dabei eine Laufzeit zwischen 6 und 8 Jahren. Die Zuschläge der ersten Ausschreibung werden im Januar 2021 bekanntgegeben, die ersten Forschungsarbeiten starten im Frühjahr 2021. Pro Forschungsaufgabe wird jeweils maximal ein Konsortium ausgewählt und finanziert. Das Gesamtbudget beträgt dafür 30 Millionen Franken. Davon werden je maximal 8 Millionen Franken für die Forschungsaufgaben 1 bis 3 erteilt, 6 Millionen Franken für die Forschungsaufgabe 4. Die genauen Teilnahmebedingungen sind dafür in der «Call Guideline» festgehalten.