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Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative: Vernehmlassung eröffnet

Nach rund 9 Monaten hat der Bundesrat hat am 2. September 2020 die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative eröffnet. Im Grundsatz verfolgt dieser das gleiche Ziel wie die Gletscher-Initiative: Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Nicht übernommen hat der Bundesrat allerdings ein grundsätzliches Verbot fossiler Energieträger ab 2050. Eine Stellungnahme zu dieser Anpassung seitens des Initiativkomitees steht noch aus.

Pressedienst/Redaktion

Am 27. November 2019 hat der Verein Klimaschutz Schweiz die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» mit 113’000 gültigen Unterschriften eingereicht. Diese verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe (z.B. Öl, Gas, Benzin oder Diesel) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind allein für Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt, vorgesehen.

Was der Bundesrat übernimmt

Der Gegenvorschlag des Bundesrates verfolgt dasselbe Ziel wie die Gletscher-Initiative: Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken. Dieses Ziel hat der Bundesrat bereits im Sommer 2019 festgelegt. Die Aufnahme des Netto-Null Ziels in die Verfassung schafft aus Sicht des Bundesrates frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Private. Dies hilft, Investitionen in klimaverträgliche Bahnen zu lenken. Die Schweiz hat nicht zuletzt als verletzliches Alpenland ein ureigenes Interesse daran, den Klimawandel zu begrenzen. Als innovations- und finanzstarkes Land ist die Schweiz gleichzeitig in einer guten Ausgangslage, um das Netto-Null Ziel bis 2050 zu erreichen.

…was er nicht übernimmt.

Obwohl der Bundesrat grosse Teile des Initiativtextes übernommen hat, geht die Intitiave ihm punktuell zu weit. Nicht übernommen hat er deshalb das grundsätzliche Verbot fossile Treibstoffe ab 2050 in Verkehr zu bringen. Während der Originaltext ausserdem nur Ausnahmen bei mangelnden technischen Alternativen vorsieht, möchte der Bundesrat Ausnahmen zusätzlich bewilligen, wenn alternative Technologien wirtschaftlich nicht tragbar sind. Ferner lässt der Bundesrat offen, ob die im Jahr 2050 verbleibenden Emissionen aus fossiler Energie mit Senken im In- oder Ausland ausgeglichen werden müssen. Dies weil das Potential für dauerhafte Speicherung von CO2 in der Schweiz begrenzt sei.

Begründung der Anpassung

Der Bundesrat rechtfertigt diese Anpassung damit, Sicherheit, Sozialverträglichkeit und finanzielle Tragbarkeit zu gewährleisten. Der Gegenvorschlag hält in einem neuen Verfassungsartikel fest, dass die nationale Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt werden darf. Armee, Polizei oder Rettungsdienste sollen für Schutz- und Rettungseinsätze bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgreifen können. Ausserdem seien Berg- und Randgebiete in der Regel durch den öffentlichen Verkehr weniger gut erschlossen und haben auch in Bezug auf die Anbindung an Energieversorgungssysteme wie zum Beispiel Fernwärme ungünstigere Voraussetzungen.

Das Initiativkomitee

Die Gletscher-Initiative kann auf eine breite Unterstützung aus der Gesellschaft bauen: Alte und Junge, Politikerinnen und Politiker aus nahezu allen Parteien im Schweizer Parlament, wie auch eine Vielzahl an Menschen aus Wissenschaft, Kultur oder Landwirtschaft. Über 60 Organisationen helfen mit. Das Initiativkomitee begrüsst, dass der Bundesrat grosse Teile des Initiativtextes unverändert übernommen hat. Zu den Anpassungen wird es sich angekündigt erst nach eingehender Untersuchung ausführlich äussern. Die Vernehmlassung des direkten Gegenentwurfs dauert bis am 2. Dezember 2020.