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Sonderkontingente für den Ausbau von Photovoltaik

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verkürzt die Wartefristen für Photovoltaik-Förderbeiträge. Damit soll der Zubau der Photovoltaik angesichts der Corona-Situation gestützt werden. Dafür werden Sonderkontingente im Umfang von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds bereitgestellt. Für den Fachverband Swissolar sind dies zu begrüssende Massnahmen, wenn auch nicht ausreichend.

Pressedienst/Redaktion

In den ersten drei Monaten dieses Jahres gab es in der Schweiz gegenüber dem ersten Quartal 2019 ein starkes Wachstum bei der Installation resp. Anmeldung neuer Photovoltaikanlagen. Allerdings wird sich der Markt aufgrund der Corona-Situation ab April voraussichtlich abschwächen. Um dem entgegen zu wirken stellt das Bundesamt für Energie (BFE) Sonderkontingente von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Ziel sei es, den Zubau ab Sommer 2020 zu stabilisieren und ab 2021 weiter zu beschleunigen werden. Von dieser Massnahme sollen neben den Projektanten auch das einheimische Planungs- und Installations-Gewerbe, darunter zahlreiche KMU, gestützt werden. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar begrüssen zwar diese Massnahmen, halten sie aber nicht für ausreichend.

Verkürzte Wartefristen

Die zusätzlichen Sonderkontingente kürzen die Wartefristen von bisher rund einem Jahr deutlich. Die Warteliste der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) wird komplett abgebaut. Für Anmeldungen, die seit Februar 2020 bei der Pronovo AG eingehen, bleibt lediglich eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten bestehen. Anmeldungen, die früher erfolgt sind, erhalten die Zusicherung ihres Förderbeitrags bis spätestens Mitte Mai 2020. Antragstellende für eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) erhalten bis Ende 2020 eine Zusicherung ihres Förderbeitrags. Bedingung dafür ist allerdings, dass ihr Gesuch bei der Pronovo AG bis 31. März 2020 eingereicht wurde. Damit beläuft sich die Wartefrist für Neuanmeldungen ab April 2020 noch immer auf etwa neun Monate. Für die Swissolar ist diese Verkürzung nicht ausreichend und er sieht den Ausbau von kleinen Anlagen (z.b. auf Einfamilienhäusern) weiterhin gebremst. In Anbetracht der hohen Liquidität des Netzzuschlagsfonds sei eine umfangreichere Verkürzung der Warteliste für die KLEIV möglich.

Neue Vergütungssätze ab April 2020

Für Anlagen, die ab dem 1. April 2020 in Betrieb genommen werden, gelten neue tiefere Vergütungssätze. Das BFE anerkennt, dass einige Anlagen unverschuldet durch die Corona-Massnahmen des Bundesrates nicht vor dem 1. April fertiggestellt werden konten (oder die Beglaubigung nicht rechtzeitig erhalten haben). Für diese Fälle hat die Pronovo AG am 24. März 2020 eine Kulanzregelung kommuniziert, wodruch Anlagebetreibende eine Ausnahme von der Absenkung der Vergütungssätze beantragen können. Swissolar fordert aber gar einen Krisenzuschlag auf die Einmalvergütung von Anlagen, die im Jahr 2020 installiert werden. Er argumentiert mit den tendentiell steigenden Preisen für von chinesischen Modulen und europäischen Wechselrichtern, aufgrund der durch das Virus verursachten Produktionsengpässe.

Schnellere Auszahlung

Weiter werden die verfügten Förderbeträge während der Dauer der Pandemie-Massnahmen bereits innerhalb von 14 Tagen nach Versand der definitiven Verfügungen (KLEIV und GREIV) ausbezahlt. Dies ist rund einen Monat schneller als bisher. Selbstverständlich bleibt dabei die 30-tägige Einsprachefrist und damit die Möglichkeit zur Erhebung einer Einsprache bestehen. Diese Handhabung gilt nur vorübergehend und wird nach Entschärfung der Pandemie-Massnahmen wieder dahingehend umgestellt, dass die Förderbeiträge erst nach Ablauf der Einsprachefrist zur Auszahlung gelangen.

Solarenergie fördern, Rezession verhindern

Swissolar argumentiert ferner, dass der Ausbau der Sonnenenergie nicht bloss den lang geforderten ökologischen Umbau des Landes mit sich bringt, sondern nun sogar Potential hegt, die Wirtschaft in dieser Krisensituation zu stützen und wieder aufzubauen. Die Solarbranche bietet kurze Planungszyklen und hat personelle Kapazitäten zur raschen Umsetzung. So können richtigen Massnahmen schon jetzt ein Beitrag gegen die drohende Rezession leisten und gleichzeitig mithelfen, eine nachhaltige, krisenresistente Infrastruktur aufzubauen. Für eine sichere Stromversorgung basierend auf erneuerbaren Energien müsse der jährliche Photovoltaik-Zubau allerdings um den Faktor 4 gesteigert werden. Deshalb fordert er zusätzlich Gemeinden auf, dass sie bei Baubewilligungen im Meldeverfahren die Frist von meistens 30 Tagen nicht ausschöpfen, sondern nach Möglichkeit rascher eine Bewilligung erteilen.