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UREK-S übernimmt Forderung der SSES und VESE nach fixer Abnahmevergütung für Solarstrom

Letzten Freitag hat die UREK-S des Ständerats die Eckpunkte für das neue Energie- und Stromversorgungsgesetz bekannt gegeben. Unter anderem wird vorgeschlagen, eine schweizweit einheitliche, minimale Abnahmevergütung für PV-Strom einzuführen. Eine kürzlich erschienene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung kommt ebenfalls zum Ergebnis: die langjährige Forderung der SSES-Fachgruppe VESE könnte den Ausbau der erneuerbaren Energien aufgrund der besser abgesicherten Finanzierung wesentlich beschleunigen. Damit würden auch Konsumenten und Konsumentinnen von tieferen und vor allem stabilen Strompreisen profitieren. 

 

Die UREK-S schlägt für die Vergütung dieses Modell vor: Netzbetreiber sollen weiterhin verpflichtet sein, ihnen angebotene Elektrizität aus erneuerbaren Energien abzunehmen, neu jedoch zu einem schweizweit harmonisierten Preis. Die minimale Vergütung orientiert sich an den Amortisationskosten der entsprechenden Anlagen, das Doppelte dieser Minimalvergütung gilt als Maximalvergütung. Für die SSES und ihre Fachgruppe VESE ist damit eine zentrale Forderung, nämlich die Absicherung des Investitionsrisikos, erfüllt. Dadurch können Investierende sicherer, zuverlässiger und vor allem langfristiger planen, was sich aufgrund niedrigerer Risikozuschläge positiv auf die Preise auswirken und zu weniger Abbrüchen bei Projekten führen wird. Die SSES kritisiert jedoch den kurzsichtigen Umgang mit dem Natur- und Landschaftsschutz. Es gibt genügend bestehende Infrastruktur, welche kosteneffizient genutzt werden kann, bevor zusätzliche, unangetastete Landflächen für die Energieproduktion hinhalten müssen.

 

DIW bestätigt: Fix-Modell (Contract for Difference) statt gleitender Marktprämie ist das vorteilhaftere Modell

Das von der UREK vorgeschlagene Modell der Abnahmevergütung entspricht einer “gleitenden Marktprämie mit Deckel nach oben”. Das von VESE und der SSES vorgeschlagene “Fix-Modell” dagegen beruht auf einem vereinfachten “Contract for Difference”-Verfahren. Dabei wird langjährig ein fixer Stromtarif für den Solarstrom gezahlt. Dies schützt die Produzierenden vor zu niedrigen – und die Konsumierenden vor zu hohen Preisen. Das Modell hilft also potentiellen Investor:innen wie auch den Konsument:innen gleichermassen. Auch der Bund profitiert, da er den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und genauer prognostizieren kann, während die Administration nicht ausufert. Das Vertrauen in die erneuerbaren Energien kann gestärkt und die Unterstützung sowie Partizipation der Bevölkerung gesichert werden.

Eine kürzlich erschienene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung bestätigt dies: Deutschland hat seit langer Zeit die “gleitende Marktprämie” – das DIW hat nun ermittelt, dass mit dem “Contract for Difference” statt einer “gleitende Marktprämie” alleine von Januar bis Juli diesen Jahres in Deutschland rund 5 Milliarden Euro an Stromkosten hätten gespart werden können.

 

Fix- und Flex-Modell findet breite Unterstützung

Zusätzlich zum Fix-Modell schlagen die SSES und VESE das Flex-Modell vor: der Betreiber einer Solaranlage kann auf Wunsch auch am freien Markt teilnehmen, mit allen Vor- und Nachteilen. Dies bei immer mehr Verbänden und Politiker:innen auf offene Ohren. Denn in ihrer Kombination erfüllen das Fix- und Flexmodell die wichtigsten Ansprüche der Politik und Wirtschaft und bieten gleichzeitig einen einfachen Zugang für Laien, was die Teilnahme an der Energiewende erleichtert.

 

Anlagenbetreibende hätten demnach für neue PV-Anlagen zwei Möglichkeiten zur Wahl:

  • Fix-Modell: Analog zu einer Festhypothek liegt die Abnahmevergütung bei einem fixen Tarif (z.B. 8 Rp/kWh) über 20 Jahre garantiert. Die Anlage wäre „investitionssicher“.
  • Flex-Modell: Analog zur variablen Hypothek entscheiden sich die Betreiber einer Anlage für den freien Markt. Der Strom würde dann zum aktuellen Marktpreis vergütet werden – mit allen Marktchancen und -risiken.

 

Beim Fix-Modell wird der Preis über die Endverbraucher finanziert. Diese haben im Gegenzug im Falle steigender Marktpreise die Sicherheit, dass ihr Solaranteil in ihrem Strom im Preis stabil bleibt. VESE hat dies durchgerechnet, es ergäben sich – langfristig und volkswirtschaftlich – für beide Seiten nur Vorteile (siehe auch: www.vese.ch/minrl). Beiden Modellen gemein ist die Forderung nach einer zentralen Abnahmestelle für Solarstrom. Beim Flex-Modell dagegen würde der Strom frei an andere Marktteilnehmer verkauft werden.

 

Bildquelle: “Differenzverträge fördern den Ausbau erneuerbarer Energien und mindern Strompreisrisiken” von Mats Kröger, Jörn C. Richstein und Karsten Neuhoff

https://www.diw.de/de/diw_01.c.851297.de/publikationen/wochenberichte/2022_35_1/differenzvertraege_foerdern_den_ausbau_erneuerbarer_energien_und_mindern_strompreisrisiken.html

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite www.sses.ch

 

Medienkontakt SSES: Carole Klopfstein, Geschäftsleiterin SSES, 031 371 80 00, office@sses.ch

Medienkontakt VESE: Walter Sachs, Präsident VESE, 076 528 09 36, walter.sachs@vese.ch