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Grünes Licht für Windpark Mollendruz nach Entscheid des Bundesgerichts

Ein wichtiger Meilenstein für die Énergie Naturelle Mollendruz SA (ENM SA): Das Bundesgericht hat alle Beschwerden gegen die Bewilligung des Nutzungsplans für den Windpark Mollendruz in vollem Umfang abgewiesen. Somit können die Arbeiten für das Baugesuch endgültig beginnen.

Pressedienst

Im Windpark Mollendruz, der auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz liegt, sollen zwölf Windturbinen mit einer Kapazität von insgesamt 50 Megawatt errichtet werden.

Énergie Naturelle Mollendruz SA (ENM SA):

Die Gemeinden Juriens, Mont-la-Ville, La Praz, Vaulion, die Stadt d’Yverdon-les-Bains sowie das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) planen einen Windpark östlich auf dem Höhenzug des Col du Mollendruz im Kanton Waadt. Sie haben dazu die Gesellschaft Energie Naturelle Mollendruz SA gegründet, welche die Planung, den Bau und den Betrieb der 12 Windturbinen im Windpark übernimmt.

Damit können jährlich 100 bis 112 Gigawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, was dem jährlichen Stromverbrauch von etwa 33.000 Haushalten entspricht. Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Kanton Waadt vom 9. Juni 2020 und weist alle Beschwerden, die gegen das Projekt eingereicht wurden, in vollem Umfang ab.

Die Gesamtinvestitionen für das Projekt belaufen sich auf etwa 90 Millionen CHF. Bis anhin wurden für die Entwicklungsarbeiten, Projektplanung, Rechtsabklärungen, Bewilligungsverfahren und die Führung des Unternehmens ENM SA bereits 7 Millionen Schweizer Franken investiert.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichts zugunsten des Windparks kann das Baugesuch bis Mitte 2023 eingereicht werden. Die Bauphase des Parks soll Anfang 2025 eingeleitet werden und wird voraussichtlich etwa zwei Jahre dauern. Ab 2027 wird der Windpark dann für mindestens 25 Jahre Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen.