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SSES begrüsst Anpassungen in der Raumplanungsverordnung mehrheitlich

Bestehende Infrastruktur nutzen: Im Knonauer Amt ist, ganz nach Rechsteiners Gusto, eine Photovoltaik-Dachanlage über der Autobahn geplant. Foto: Höhn/Modell:Servipier AG

Photovoltaikanlagen können nicht nur auf Gebäuden, sondern insbesondere auch an Fassaden, Infrastrukturflächen und in der Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktionskapazität in der Schweiz und damit zur Versorgungssicherheit beitragen. Die SSES begrüsst daher mehrheitlich die in der Raumplanungsverordnung vorgeschlagenen Anpassungen.

Redaktion

Raumplanerische Erleichterungen für den Bau solcher Anlagen sind aufgrund des stockenden Ausbaus der Solarenergie notwendig. So ist es erfreulich, dass Kantonen in der angepassten Raumplanungsverordnung untersagt werden soll, für gewisse Kategorien von Solaranlagen ein Baubewilligungsverfahren zu verlangen. Die SSES begrüsst, dass klar festgelegt wird, auch welchen Infrastrukurflächen PV-Anlagen zulässig sind. Um weiter Klarheit zu schaffen, fordert die SSES eine möglichst abschliessende Nennung solcher Flächen. Neben Fassaden, Staumauern oder Lärmschutzwände muss dieser Katalog beispielsweise auch einfache Strassenverbauungen wie Zäune oder Stützmauern enthalten. Auf Deponien sollten PV-Anlagen während der Dauer der Nachsorgepflicht von 50 Jahren bewilligungsfei erstellt werden können. Während dieser Zeit muss die aufgefüllte und rekultivierte Deponie überwacht werden. Zwischenzeitlich kann das Gelände nicht für Landwirtschaft genutzt oder bebaut werden. Sie sind also ideal für die zusätzliche Nutzung für die Photovoltaik.

Zu hohe Hürden auf Stauseen und in der Landwirtschaft

Die SSES bedauert, dass Raumplanungsverordnungschwimmende PV-Anlagen nur auf Stauseen über 1800 Metern Meereshöhe zulässig sein sollen. Das verunmöglicht den Ausbau auf einen wesentlichen Teil der Stauseen, dieser Wert müsste nach unten korrigiert werden.
Nicht einverstanden ist die SSES mit den Vorgaben zur Agriphotovoltaik. Es ist falsch, wenn Anlagen in der Landwirtschaft nur dann zugelassen werden, wenn dadurch die Ernten auf den darunterliegenden Feldern verbessert wird. Es ist völlig unverständlich, dass Anlagen nicht bewilligungsfähig sein sollen, wenn die Erträge nicht gemindert werden, obwohl dies aufgrund der gedämpften Sonneneinstrahlung sicherlich in der Mehrheit der Fälle eintreffen wird. Für die Natur kann das von Vorteil sein, wenn die Bewirtschaftung durch AgriPV extensiver wird, so findet bspw. Vieh zusätzlicher Schattenschutz. Eine extensivere Bewirtschaftung erhöht in aller Regel die Biodiversität. Der Fokus auf die Ertragssteigerung in Bezug auf den Bau von AgriPV muss überdacht werden.